EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

ZDB begrüßt jetzigen Referentenentwurf

BERLIN (ABZ). - "Der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz vorgelegte Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie ist die erste gelungene Aktion der Großen Koalition. Er stellt gegenüber den Entwürfen der vergangenen Legis-laturperiode eine wesentliche Verbes-serung dar." Dies erklärte der Haupt-geschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB), Felix Pakleppa, zum jüngst vorgelegten Referentenentwurf. Nach wie vor seien Zahlungsausfälle und die damit verbundenen Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen, erklärte der Hauptgeschäftsführer. Insofern setze der vorgelegte Referentenentwurf die richtigen Akzente: Grundsätzlich seien Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als 15 Tagen unwirksam. Wichtig sei auch, dass Abnahme- und Zahlungsfrist nach der Systematik des Gesetzentwurfs zum selben Zeitpunkt begännen und deshalb nicht kumulieren könnten, so Pakleppa. Die Abnahmefrist gehe hiernach stets in der Zahlungsfrist auf. Ein Beispiel: Habe sich der Auftraggeber 15 Tage für die Durchführung der Abnahme ausbedungen, ständen ihm nach Durchführung der Abnahme nur noch weitere 15 Tage zur Zahlung zur Verfügung. Hier beginne die maximale 30-tägige Zahlungsfrist nicht erst nach Ablauf der Abnahmefrist.

Pakleppa weiter: "90 % der Zahlungen am Bau laufen über Abschläge. Hier ist der wichtigste Punkt, an dem nachgebessert werden muss. Wir fordern eine Sonderregelung für Abschlagszahlungen nach dem Vorbild der VOB/B, wonach diese 21 Tage nach Rechnungsstellung fällig werden. Darüber hinaus halten wir eine Differenzierung zwischen öffentlichen und gewerblichen Auftraggebern bei Zahlungs- und Abnahmefristen weiterhin für verfehlt. Wir befürworten die Regelung für öffentliche Auftraggeber (30 Tage Regelzahlungsfrist, 60 Tage maximale Zahlungsfrist) auch für gewerbliche Auftraggeber anzuwenden." Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie war im März 2011 in Kraft getreten und hätte von den Mitgliedstaaten bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie war in der letzten Legislaturperiode vom Deutschen Bundestag nicht verabschiedet worden und ist damit der Diskontinuität unterfallen. Die Europäische Kommission hatte daraufhin im vergangenen Jahr ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet.

"Der jetzt vorgelegte Entwurf schafft Klarheit bei den Zahlungsfristen und setzt damit die Ziele der Richtlinie um. Die Bauwirtschaft erwartet nun eine zügige Verabschiedung des Gesetzes", so Pakleppa abschließend.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen