Europäische Entsenderichtlinie

EU einigt sich auf Verbesserungsmaßnahmen

Brüssel/Belgien (ABZ). – In der vergangenen Woche einigten sich die europäischen Arbeits- und Sozialminister auf eine Überarbeitung der Entsendebedingungen für Arbeitnehmer in der EU. Die bestehende Richtlinie gilt seit 1996 und war "dringend Reform-bedürftig", wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) in einem Begrüßenden Kommentar zu den Vorgängen feststellte. U. a. auch, weil dort noch die deutlich schlechtere Entlohnung von Arbeitnehmern, die in anderen EU-Staaten tätig sind, zementiert werde. "Der EU-Ministerrat ist einige Schritte in Richtung faire Arbeit in der EU gegangen. Er setzt damit ein positives Signal für Beschäftigte in Europa", sagte der Stellvertretende IG Bau-Bundesvorsitzende Dietmar Schäfers. "Es ist gut, dass der Rat die Initiative aus dem Sozialausschuss des Europäischen Parlaments aufgenommen und sogar noch verstärkt hat. Das setzt die Gegner der Verbesserung im Parlament unter erheblichen Druck. Wir sind deshalb jetzt ein bisschen optimistischer, dass es doch noch zu einer besseren Entsenderichtlinie kommt. Die mögliche Verbesserung im Arbeitsrecht allein reicht aber noch nicht, um das Dumping bei der Entsendung zu beenden. Die EU muss nun schnellstmöglich auch die Voraussetzungen für die Gleichbehandlung entsandter Arbeitnehmer in Fragen der Sozialversicherungsbeiträge schaffen."Auf Seiten des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) stießen die Pläne zur Neuregelung auf deutliche Kritik. Hier hält man die bekannt gewordenen Beschlüsse für stark überzogen. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des ZDB, erklärte dazu: "Die neuen Regelungen sind in der Praxis schwer zu kontrollieren. Ursprünglich war es Ziel der Entsenderichtlinie, den 'Arbeitnehmern ein Mindestmaß an Schutz' zukommen zu lassen. Nun sollen neben dem Mindestlohn weitere Vergütungsbestandteile in die Richtlinie einbezogen werden. Dieses steht dem ursprünglichen Ziel der Richtlinie entgegen." In der Praxis stelle man fest, so Pakleppa, dass Zoll und Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) bereits heute nicht in der Lage seien, die Einhaltung des Mindestlohns flächendeckend zu kontrollieren. "Wie wird das erst aussehen, wenn die FKS die Einhaltung weiterer Vergütungsbestandteile wie z. B. Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge kontrollieren soll?" Der ZDB sei sehr dafür, dass entsandte Arbeitnehmer zu denselben Lohnkosten auf deutschen Baustellen arbeiten wie heimische Facharbeiter. Da aber die Sozialabgaben wie auch die Steuerbelastung für ausländische Arbeitnehmer weiterhin deutlich niedriger seien als für deutsche Beschäftige, werde dieser Zustand auch mit der geänderten Entsenderichtlinie nicht erreicht werden. Pakleppa: "Wenn die EU-Kommission den Schutz entsandter Arbeitnehmer wirklich ernst meint, sollte sie die geplante Dienstleistungskarte zumindest für die Baubranche nicht weiter verfolgen, da hiermit der Scheinselbständigkeit und damit dem Unterlaufen von Mindeststandards Tor und Tür geöffnet wird."

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