Europäisches Entsenderecht

Bauindustrie begrüßt Überarbeitung

Berlin (ABZ). – Beschäftigte ins EU-Ausland zu schicken stellt einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand dar. Die vor 22 Jahren beschlossene und 2018 noch einmal verschärfte EU-Entsenderichtlinie stieß im Deutschen Mittelstand nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels immer wieder auf Kritik. Wie die EU berichtet, haben sich das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission jetzt auf das Anstreben einer Neufassung geeinigt. Lob dafür gibt es u. a. vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB).


Nach der Revision der Entsenderichtlinie werden in Brüssel auch die sozialrechtlichen Regelungen überarbeitet. Eine der Kernfragen ist, welches Sozialversicherungsrecht für welchen Höchstzeitraum bei Entsendungen gilt. Dass der Verbleib im Sozialversicherungssystem des Heimatlandes für bis zu zwei Jahre einer Entsendung nicht verkürzt wird, ist laut Dieter Babiel, Hauptgeschäftsführer des HDB, im Lichte der europäischen Arbeitsteilung sachgerecht. "Jede Begrenzung würde der Arbeitnehmerfreizügigkeit bürokratische Steine in den Weg räumen und stünde einer wichtigen europäischen Grundfreiheit diametral entgegen", so Babiel. Es sei wichtig, dass die Verkürzung auf 18 Monate vom Tisch ist. Von der Bürokratie abgesehen würden Arbeitnehmer sich kaum mit anderen Sozialversicherungssystemen befassen wollen. Der drohende Wechsel in eine unbekannte Kranken- oder Rentenversicherung wäre selbst dann kaum zu vermitteln, wenn dies im Einzelfall für den Arbeitnehmer Vorteile böte. Arbeitgeber könnten dies ihren flexiblen und spezialisierten Mitarbeitern nicht vermitteln und die Arbeitnehmerfreizügigkeit würde zum Geisterschiff werden. Aus Sicht des Verbandes wäre das auch für die Europawahl ein fatales Signal. Nach der vorläufigen Einigung im sogenannten Trilogverfahren von EU-Parlament, Rat und Kommission muss sich nun der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rates und das Europäische Parlament mit der Trilogeinigung befassen.

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