Ex-Baulöwe nicht verhandlungsfähig
BONN (dpa). - Der wegen Milliardenbetrugs verurteilte Ex-Baulöwe Jürgen Schneider muss nicht mehr auf die Anklagebank. Das Bonner Landgericht hat das Betrugsverfahren gegen den heute 81-Jährigen wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, sagte ein Gerichtssprecher und bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Mehrere Gutachten seien zu dem Ergebnis gekommen, dass der einstige Bauunternehmer an verschiedenen Erkrankungen leide und einen Prozess nicht durchstehen könne. Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte Schneider 2013 wegen gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt. Dabei handelte es sich um Fälle aus den Jahren 2008 und 2009 mit einem Gesamtschaden von 108.000 Euro.