Expertentipp

Wann Geräte und Maschinen nicht mitversichert sind

Banken und Versicherungen
Eine separate Maschinen- und Kaskoversicherung kann Bauunternehmen vor bösen Überraschungen bewahren, falls eine Maschine einmal zu Schaden kommt. Foto: VHV

Hannover (ABZ). – Auf der Baustelle greifen viele Gewerke wie ein Uhrwerk ineinander. Dabei ist der tägliche Einsatz von Baugeräten und Maschinen eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert, wenn Maschinen plötzlich beschädigt werden? Wer ersetzt den Schaden? Die Mehrzahl der Baufirmen geht nach Angaben der VHV-Bauexperten davon aus, dass gemietete bzw. geliehene Baugeräte und Maschinen über entsprechende Klauseln in der Betriebshaftpflichtversicherung automatisch mitversichert sind. Achtung: Das sei – wenn überhaupt – nur eingeschränkt der Fall. Im Schadenfall sei die Klärung des Verschuldenssachverhaltes maßgeblich. In der Betriebshaftpflichtversicherung seien auf der Baustelle gemietete/geliehene Baugeräte und Maschinen nur bis zur separat vereinbarten Versicherungssumme und damit meist zu niedrig versichert. Das Brand- und das Diebstahlrisiko seien gar nicht versichert. Aus diesem Grund sollte für Mietgeräte immer eine Maschinen- und Kaskoversicherung bestehen. Baugerätevermieter fordern diese Deckung sogar zwingend.

Geleaste bzw. finanzierte Baugeräte und Maschinen sollten sicherheitshalber immer über eine separate Maschinen- und Kaskoversicherung – zumindest für den Zeitraum der Finanzierung – versichert werden. Hierbei sollte beachtet werden, dass eine "GAP-Deckung" vereinbart ist. Diese Deckung wird von der VHV als Bauspezialversicherer angeboten. Was ist über die VHV Maschinen- und Kaskoversicherung versichert? Bspw. Sachschäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion; durch Absturz, Umsturz, Zusammenstoß; durch Montage, Demontage, Verladen; während Transporten; durch Versaufen oder Verschlammen; durch Vandalismus; durch Bedienfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter; durch Kurzschluss, Überstrom und Überspannung; durch mangelhafte Wartung (z. B. Wasser-, Öl-, oder Schmiermittelmangel) sowie Abhandenkommen durch Diebstahl.

Das bedeute: Alle gängigen Baugerätearten für den Erd-, Tief- und Straßenbau, Hochbau und GaLaBau sind mit der VHV Maschinen- und Kaskoversicherung geschützt. Bei häufigem Anmieten von Baugeräten empfehle es sich, einen Rahmenvertrag für Mietgeräte abzuschließen. Ein aufwendiges An- und Abmelden der einzelnen Geräte entfalle damit. Durch den Abschluss der Maschinen- und Kaskoversicherung sei auch eine umfangreiche Deckung gegeben. Weitere Informationen stehen unter www.vhv-bauexperten.de bereit.

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