Fehmarnbelt-Tunnel

EU-Gericht verwirft Staatshilfen

Luxemburg/Berlin/Kiel (dpa). – Das Europäische Gericht hat die vorgesehene staatliche Förderung des geplanten Fehmarnbelt-Tunnels zwischen Dänemark und Deutschland als nicht rechtens verworfen. Das Gericht gab Ende der vergangenen Woche in Luxemburg den Klagen der Reedereien Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland sowie der schwedischen Stena Line Scandinavia teilweise statt. Gegen das Urteil kann die EU-Kommission innerhalb von zwei Monaten Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einlegen.

Das EU-Gericht erklärte einen Beschluss der EU-Kommission von 2015 in einem wichtigen Punkt für nichtig. Die Kommission hatte erklärt, keine Einwände gegen die von Dänemark geplanten staatlichen Hilfen für den staatseigenen dänischen Konzern Femern A/S für die Planung, den Bau und den Betrieb des fast 18 km langen Tunnels unter der Ostsee zu erheben. Er soll von Lolland nach Fehmarn führen. Ein Gerichtssprecher erläuterte, dass staatliche Beihilfen bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen. Im konkreten Fall seien die Beihilfen ohne Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens genehmigt worden. Dies sei aber notwendig.

Die EU-Kommission wird nach Angaben eines Sprechers die entsprechenden Konsequenzen für ein ordnungsgemäßes Verfahren in diesem Fall ziehen. Investitionen in die öffentliche Infrastruktur hätten für die Kommission zentrale Priorität. Der Sprecher äußerte sich nicht dazu, ob die Kommission gegen das Urteil Rechtsmittel vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen will.

Das dänische Verkehrsministerium kündigte an, die Konsequenzen für den Fehmarnbelt-Tunnel zu bewerten. Welche Folgen das Urteil für den immer wieder verzögerten Bau des Tunnels haben wird, darüber gehen die Meinungen weit auseinander. Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Konstantin von Notz bezeichnete das Urteil als "endgültigen Sargnagel" für das Projekt, dessen weitere Finanzierung nun in Frage stehe. Die Bundesregierung müsse jetzt die Reißleine ziehen. Der Staatsvertrag zwischen Dänemark und Deutschland sehe diese Möglichkeit vor. "Nur so kann noch verhindert werden, dass letztendlich der deutsche Steuerzahler mit Milliardennachzahlungen für die eklatanten planerischen Versäumnisse gerade stehen muss", sagte Notz.

Dagegen sieht der dänische Baukonzern Femern A/S den Tunnelbau nicht gefährdet. "Das Gericht hat die Entscheidung der Kommission aufgrund eines Verfahrensfehlers aufgehoben", betonte Lars Friis Cornett, Direktor von Femern A/S in Deutschland. "Es hat sich in seinem Urteil nicht auf das Staatsgarantiemodell selbst bezogen." Femern verfüge über die nötigen Finanzmittel, um auch während einer erneuten Prüfung der EU-Kommission das Projekt weiter vorantreiben zu können. Schleswig-Holsteins Verkehrsminister Bernd Bucholz (FDP) verwies auf eigene Informationen aus Kopenhagen über die entsprechende Liquidität von Femern. "Sorge, dass das Projekt in Frage gestellt ist, haben wir überhaupt nicht", sagte CDU-Verkehrsexperte Hans-Jörn Arp.

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