Fehmarnbeltquerung
Aktionsbündnis plant Verfassungsbeschwerde
Durch das Versäumnis sei dem Aktionsbündnis der verfassungsmäßig garantierte gesetzliche Richter entzogen worden. Der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hatte am 3. November sechs Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Fehmarnbelttunnels abgewiesen. Der 18 Kilometer lange Straßen- und Eisenbahntunnel soll Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Das Urteil sei im höchsten Maße besorgniserregend, weil es den Erhalt des Planfeststellungsbeschlusses über die Belange der Umwelt und des Artenschutzes stelle, sagte Kerlen. Damit sollten offenbar in Zukunft umweltrechtliche Verbandsklagen von vornherein erfolglos gemacht werden.