Fehmarnbelttunnel

Bundesrichter prüfen Sicherheitsfragen

Leipzig (dpa). - Am zweiten Tag der Verhandlung zum umstrittenen Fehmarnbelttunnel hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit Sicherheitsfragen befasst. Die Kläger, zwei Umweltverbände und mehrere Fährunternehmen, halten die Planungen in diesen Punkten für fehlerhaft. Dabei ging es in Leipzig zum einen um die Sicherheit des Schiffsverkehrs während des Baus der Fehmarnbeltquerung und zum anderen um die Tunnelsicherheit.Die Reederei Scandlines bemängelte, dass die Risiken für den Schiffsverkehr in der Bauphase fehlerhaft eingeschätzt würden. Es bestehe eine „gravierende Unfallmöglichkeit“. Die Sachverständigen des beklagten Landes Schleswig-Holstein wiesen das zurück. Das Risiko-Modell sei mit einem gigantischen Aufwand erstellt worden. Scandlines werde in der Bauzeit lediglich temporären Einschränkungen ausgesetzt sein. Das sei vergleichbar mit einer Spedition, deren Lastwagen durch eine Autobahnbaustelle müssten.Das Aktionsbündnis gegen eine feste Fehmarnbeltquerung hält zudem die Tunnelsicherheit nicht für gegeben. Der Tunnel dürfe so nicht gebaut werden, es sei ein Spiel mit Leib und Leben, sagte Anwalt Wilhelm Mecklenburg. Das Bündnis bezweifelt unter anderem, dass die Betonteile des Tunnels einem längeren Güterzugbrand ausreichend standhalten würden. Zur Lüftungsanlage gaben die Planer in der Verhandlung eine sogenannte Protokollerklärung ab. Sie präzisiert technische Merkmale der Anlage.Das Bundesverwaltungsgericht hat für die mündliche Verhandlung bis zu sieben Tage eingeplant. (Az.: BVerwG 9 A 7.19) Der deutsch-dänische Tunnel soll Fehmarn und Lolland verbinden. In Dänemark besteht seit 2015 Baurecht.

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