Finanzielle Hilfen in der Corona-Krise

BG Bau beschließt Beitragserleichterungen

Berlin (ABZ). - Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) hat umfangreiche Beitrags- und Zahlungserleichterungen für ihre Mitgliedsbetriebe aus der Bauwirtschaft und den baunahen Dienstleistungen beschlossen. Damit sollen Unternehmen vor dem Hintergrund der Coronavirus-Pandemie finanziell unterstützt werden.Auch wenn die Unternehmen der Bauwirtschaft und der baunahen Dienstleistungen noch weiterarbeiten würden, müssten sie mit Auftragsausfällen, Messeabsagen, offenen Außenständen und vielem mehr kämpfen. Insbesondere kleinere Betriebe könnten in ihrer Existenz bedroht sein, teilte die BG in Berlin mit. „Die BG Bau will ihre Mitgliedsunternehmen in dieser schwierigen Situation konkret unterstützen. Deshalb haben wir umfangreiche finanzielle Entlastungen für die Unternehmen der Bauwirtschaft festgelegt, die sehr kurzfristig wirken“, so Dirk Müller, amtierender Vorstandsvorsitzender der BG Bau.Der Vorstand hat entsprechend in seiner Sitzung vom 03. April unter Berücksichtigung der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie umfangreiche Maßnahmen zur Festsetzung der Beiträge 2019 und der Beitragsvorschüsse 2020 beschlossen. Dazu zählt eine Beitragssenkung für das Jahr 2019. Der Beitragsfuß 2019 liegt mit 0,3950 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 um 3,66 Prozent unter dem Beitragsfuß 2018 und um 2,47 Prozent unter dem Vorschusssatz 2019. Damit seien für alle Unternehmen mit gleichbleibenden oder leicht steigenden Arbeitsentgelten die bereits im Jahr 2019 geleisteten Vorschusszahlungen höher als der jetzt zu berechnende Beitrag für 2019. Für viele Mitglieder würden so Nachforderungen für 2019 vermieden.Der Vorschussfuß 2020 wird zusätzlich auf 0,3850 je 100 Euro Arbeitsentgelt in Gefahrklasse 1 abgesenkt. Dies entspreche einer zusätzlichen Entlastung gegenüber dem Beitrag 2019 von 2,53 Prozent.Darüber hinaus entfällt in diesem Jahr die üblicherweise im Mai fällige Vorschusszahlung. Der Jahresvorschuss 2020 wird unter gleichmäßiger Anrechnung der bereits am 15. Januar 2020 und 16. März 2020 geleisteten Zahlungen zu gleichen Teilen auf die Fälligkeitstermine 15. Juli 2020, 15. September 2020 und 16. November 2020 aufgeteilt. Damit will die BG Bau die meisten Mitglieder zusätzlich in der akuten Hochphase der Corona-Epidemie entlasten.Bei Bedarf soll weiterhin eine Stundung möglich sein. Für Unternehmen, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind, bietet die BG Bau über den üblichen Rahmen hinaus zusätzlich großzügige Stundungsregelungen an. Betroffene Unternehmen können die Stundung und weitere unterstützende Maßnahmen formlos schriftlich, online unter www.bgbau.de oder telefonisch beantragen.

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