Frist für Baukindergeld

Wegen Corona verlängert

Berlin (dpa). – Die Bundesregierung hat die Frist für die Beantragung des Baukindergelds um drei Monate verlängert. Sie gilt jetzt nicht mehr bis Ende dieses Jahres, sondern wurde bis Ende März ausgeweitet. Das bedeutet, dass die Leistung beantragen kann, wer bis zum 31. März 2021 eine Baugenehmigung erhält oder eine Immobilie kauft. Hintergrund für die Verlängerung des Baukindergeldes ist die Corona-Pandemie, durch die sich die Erteilung von Baugenehmigungen und die Unterzeichnung von Kaufverträgen teilweise verzögert haben. Der Antrag auf Förderung kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden. Diese Frist bleibt unverändert.

Wie das Bundesinnenministerium weiter mitteilte, hatten bis Ende August 2020 rund 260 500 Familien die Förderung für die eigenen vier Wände beantragt. Dadurch sind für das vor zwei Jahren eingeführte Baukindergeld den Angaben zufolge Mittel in Höhe von rund 5,5 Milliarden Euro gebunden.

Seit dem 18. September 2018 winkt Familien für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie der staatliche Zuschuss. Pro Kind gibt es 12.000 Euro, ausgezahlt in zehn Jahresraten zu je 1200 Euro. Insgesamt stehen 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung.

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