Für den GaLaBau und Straßenbau

Gebunden fachgerecht pflastern

Sakret GaLaBau
Neben Theorie erhielten die Teilnehmer der diesjährigen Seminarfachtage viele Tipps für die praktische Anwendung. Foto: Sakret

LEIPZIG (ABZ). - Das fachgerechte Ausführen von gebundenen Pflasterdecken und Plattenbelägenfür den GaLaBau und Straßenbau bildete kürzlich den Schwerpunkt der Sakret Seminarfachtage.Rund 80 Teilnehmer konnte Thomas Utermöller, Geschäftsführer Sakret Sachsen vor kurzem im Bildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer zu Leipzig begrüßen. "Die gebundene Bauweise hat jede Menge Vorteile", so Utermöller, in seiner Begrüßung. "Sie bietet dauerhaft stabile Fugen, kein Unkraut in der Fuge, keine Stolperfallen.Somit wird die Pflege der Wege Plätze besonders leicht und einfach. Summa summarum, mit unseren Plattenbelagssystemen bieten wir dauerhafte, wartungsarme und hochwertige Lösungen für den GaLaBau, der ein wachsendes Marktpotential mit konkreten Zukunftsperspektiven darstellt", so Utermöller.Über aktuelle Regelwerke für die gebundene Ausführung von Pflasterdecken und Plattenbelägen und ihre Realisierung referierte Manfred Rose, Sakret Painten. Er wies darauf hin, dass es sich bei dieser Bauweise um eine Sonderbauweise handelt und ihre Ausführung durch DIN-Normen nicht abgedeckt ist. Der aktuelle Stand der Technik ist jedoch in Arbeitsblättern und Merkblättern beschrieben. Dazu zählen die "ZTV-Wegebau – Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für den Bau von Wegen und Plätzen außerhalb von Flächen des Straßenverkehrs", das WTA-Merkblatt 5-21 "Gebundene Bauweise – historisches Pflaster" und das FGSV-Arbeitspapier Nr. 618/2 "Flächenbefestigungen mit Pflasterdecken und Plattenbelägen in gebundener Ausführung".Da die gebundene Bauweise nicht in der Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB Teil C) enthalten ist, so Rose, sei es wichtig, vor Ausführung im Bauvertrag entsprechende Vereinbarungen hinsichtlich Ausführung, Anforderungen und fertigen Leistungen zu treffen.Rechtsanwalt Martin Gremmel widmete sich dem Thema "Abnahme". In seinem Vortrag zeigte er u. a. auf, welche Aspekte eine wichtige Rolle spielen. So muss die Abnahme vom Bauherrn persönlich bzw. von jemandem der eine Vollmacht besitzt, vorgenommen werden, denn: "Wenn es ums Geld geht, muss der kommen, der zahlt." Planer und Bauleiter zählen nicht dazu. Eine Abnahme kann erfolgen, wenn die Abnahmereife vorliegt, d. h. der Vergleich von beauftragter und erbrachter Leistung positiv ausfällt und das Pflaster bspw. begeh- bzw. befahrbar und betriebssicher ist. Kleinere Mängel stellen keinen Grund für die Verweigerung dar.Gremmel wies auf die Wichtigkeit einer sicheren Abnahme hin: "Sie kann für ein Unternehmen u. a. deswegen überlebensnotwendig sein, weil der Werklohn dann fällig wird, die Vorleistungspflicht des Auftragnehmers entfällt, die mit dem Werk verbundenen Gefahren auf den Bauherrn übergehen, der Bauherr bei nicht beanstandeten Mängeln beweispflichtig ist und die Frist für die Verjährung beginnt."Für die Abnahme selbst empfahl er die Bücher des Sachverständigen Gunter Hankammer, die umfangreiche Checklisten enthalten.Abschließend wies er die Teilnehmer eindringlich darauf hin, sich die Abnahme auf jeden Fall schriftlich bescheinigen zu lassen. Die praktische Anwendung bewährter Pflasterfugenmörtel rundete die Veranstaltung ab. Sie ergänzte den theoretischen Teil und brachte die Vorteile dieser Bauweise noch einmal deutlich zum Ausdruck.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Gärtner/in (m/w/d) mit Führerschein , Bad Schwartau  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen