Für einen reibungslosen Start

Wenn neue Auszubildende im Betrieb anfangen, müssen diverse Formalitäten erledigt sein. Dazu gehört, dass der Ausbildungsvertrag unterschrieben und bei der zuständigen Kammer eingereicht ist, ein ärztlicher Eignungstest vorliegt, oder dass ein Ausbildungsplan erstellt wurde und eine sichtbare Kopie des Jugendarbeitsschutzgesetzes ausliegt. Seit 2013 müssen auch Azubis zudem für das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuer-abzugsmerkmale) angemeldet werden. (Quellen: Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Bundesministerium der Finanzen (BMF))
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Grafik/Text: imu-Infografik

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