Funke entscheidet Rechtsstreit für sich

Patentschutz für Rohrkupplung bleibt bestehen

Hamm (ABZ). – Der Patentrechtsstreit um die VPC-Rohrkupplung des Herstellers Funke Kunststoffe (Funke) ist entschieden. Das gab der in Hamm ansässige Hersteller von Entwässerungslösungen aus Kunststoff in einer Pressemitteilung bekannt.

Gemäß aktueller Urteile des Bundesgerichtshofs sowie des Landgerichts Düsseldorf bleibt der Patentschutz die VPC-Rohrkupplung bestehen. Darüber hinaus stehe nunmehr fest, dass nur Funke als Patentinhaber und der Lizenznehmer diese anbieten und vertreiben darf. Gegenstand des Rechtsstreits war das Europäische Patent 2 072 877, gemäß dem auch die VPC-Rohrkupplung von Funke unter Patentschutz steht.

Ein Wettbewerber Funkes hatte gegen dieses eine Nichtigkeitsklage eingereicht, die in letzter Instanz jedoch vom Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2019 abgewiesen worden war. Damit stehe nun fest, dass nur der Patentinhaber und der Lizenznehmer Funke entsprechende Produkte anbieten und vertreiben darf, teilte der Hersteller mit. Zudem habe das Landgericht Düsseldorf mit Urteil vom 12. November 2019 erkannt, dass ein Wettbewerber den deutschen Teil des Europäischen Patents 2 072 877 verletzt hat. Das Unternehmen wurde unter anderem zur Unterlassung, Rückruf, Vernichtung sowie Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Die gegen das Urteil des Landgerichts Düsseldorf eingelegte Berufung sei zurückgenommen worden, so dass auch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf rechtskräftig geworden ist, teilte Funke weiter mit. Der Patentinhaber behalte sich vor, am Markt angebotene Rohrkupplungen dahingehend zu überprüfen, ob diese in den Schutzbereich des Europäischen Patents 2 072 877 fallen. Mit der VPC-Rohrkupplung 100 – 2800 Millimeter von Funke lassen sich Rohre der gleichen Nennweite aus unterschiedlichen Werkstoffen, trotz bauartbedingter unterschiedlicher Außendurchmesser, miteinander verbinden.

"Das Produkt wird seit seiner Markteinführung sehr stark nachgefragt", erklärt Dieter Jungmann, Leiter Geschäftsbereich Tiefbau, Funke Kunststoffe GmbH. Aufgrund des Erfolges gab es immer wieder Versuche, das Bauteil zu kopieren. "Wir sind froh über das ergangene Urteil mit dem der patentrechtliche Schutz für unser Produkt gewahrt bleibt".

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