Gebäudeenergiegesetz

Umwelthilfe kritisiert Verzögerungstaktik

Berlin (ABZ). – Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sollte zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Auf Drängen einiger CDU/CSU-Abgeordneter wurde das GEG zum wiederholten Male nicht auf die Tagesordnung im Kabinett genommen, teilt die Deutsche Umwelthilfe (DUH) mit. Damit werde es immer wahrscheinlicher, dass eine zentrale Vorgabe aus der EU-Gebäuderichtlinie nicht mehr in dieser Legislaturperiode umgesetzt wird. Gemäß der Richtlinie sind die Mitgliedstaaten aufgefordert, den "Niedrigstenergiegebäudestandard" zu definieren.

Dieser legt fest, wieviel Energie öffentliche Gebäude in Zukunft noch verbrauchen dürfen. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Die Verzögerung des GEG geht auf Kosten der Umwelt, Investoren, Verbraucher und des Klimaschutzes. Auch wenn der aktuelle Entwurf des GEG aus Sicht der DUH wenig ambitioniert und durch Ausnahmen verwässert ist, wäre es wichtig, dass die Bundesregierung den Gesetzgebungsprozess in dieser Legislatur über die Bühne bringt und Fakten schafft. Stattdessen knickt sie vor den Partikularinteressen einiger Abgeordneten ein, die befürchten, dass die festgelegten Standards für öffentliche Gebäude auch auf Wohngebäude übertragen werden und argumentieren, dass Klimaschutz und bezahlbarer Wohnraum unvereinbar seien. Damit schlagen sie sich auf die Seite der Wohnungswirtschaft."

Tatsächlich seien Effizienzanforderungen nicht die relevanten Kostentreiber beim Neubau. Es bleibe zu hoffen, dass ein erneuter Anlauf nach der Bundestagswahl wenigstens dazu werde, beim GEG im Sinne des Klimaschutzes nachzubessern. Aus Sicht der DUH heiße das, unbestimmte Ausnahmeregelungen in einen engeren Rahmen zu setzen sowie eine Anhebung der Effizienzstandards.

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