Gegen Feuer

Bränden mit Betonfertigteil-Wänden trotzen

Thermodur Baustoffe
Die Thermodur-Brandwand konnte dem verheerenden Feuer die Stirn bieten und steht noch. Foto: Thermodur

Neuwied (ABZ). – Mit der Überarbeitung der DIN 4102-4 wurden auch die (Leicht-)Betonfertigteilelemente von Thermodur berücksichtigt, so dass auf den Nachweis durch ein allgemein bauaufsichtliches Prüfzeugnis verzichtet werden kann.Denn die Neuausgabe der DIN 4102-4 beinhaltet einerseits Hinweise und ergänzende Ausführungsregeln zu den Eurocodes und andererseits alte bewährte Regeln sowie für die Übergangszeit Regeln auf der Basis des Teilsicherheitskonzeptes.Beurteilungen von Bauwerken im Bestand nach dem herkömmlichen Sicherheitskonzept, unter Berücksichtigung zulässiger Spannungen, können entweder nach DIN 4102-4:1994-03, einschließlich der Änderungen oder nach dieser konsolidierten Fassung für Bauproduktnormen nach 2004 erfolgen. Dieses Dokument gilt für eine Bemessung im Brandfall nach einer Bemessung bei Umgebungstemperatur, auf der Basis der Produktbemessungsnormen nach zulässigen Spannungen, bzw. nach dem Traglastverfahren. Der brandschutztechnische Nachweis nach den europäischen Bemessungsnormen (Eurocode) setzt eine Bemessung bei Umgebungstemperatur ebenfalls nach Eurocode voraus.In der aktuellen DIN 4102-4 sind sowohl Wandelemente als auch Brandwände von Thermodur berücksichtigt. Die betreffenden Thermodur-Wände sind als Außen- und Innenwände des üblichen Hochbaus ausgelegt und können auf Einzelfundamente aufgelagert werden. Thermodur-Brandwände können sowohl horizontal als auch vertikal sowie vor als auch zwischen die Stützen der tragenden Primärkonstruktion aus Stahl oder Stahlbeton montiert werden. Die Befestigung von Brandschutztoren, als auch die Auflagerung von Trapezblechdächern, sind mittels einbetonierter Ankerplatten uneingeschränkt möglich. Unter 5.16 Feuerwiderstandsklassen von Wänden aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge sind die Anwendungsbereiche und Randbedingungen gemäß der DIN 4102-4 fixiert.Die Leichtbetonwandelemente von Thermodur entsprechen gemäß der Tabelle 5.20 auf Seite 56 aufgrund der wählbaren Bauteildicken von 15 bis 40 cm der Feuerwiderstandsklasse F180-A.Tragende und nichttragende ElementeUnter 5.21, Seite 59 sind tragende und nichttragende Wände aus bewehrtem Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge nach DIN EN 1520 und DIN 4213, Druckfestigkeitsklasse ? LAC 6 (ohne statisch erforderliche Bewehrung) in die Feuerwiderstandsklassen F 90-A bis F 180-A eingeteilt. Aufgrund der geringsten Elementdicke von 20 cm erreichen die ungedämmten Thermodur-Elemente mindestens die Feuerwiderstandsklasse F 90. Für kerngedämmte Leichtbetonelemente ist die Tabelle für "Iso-Wände" ausschlaggebend. So sind die gedämmten Thermodur-Fertigteilelemente in die Feuerwiderstandsklassen F 90-AB und F 180-AB einzuordnen, je nach der fertigen Elementdicke. Interessant ist dies auch für den Einsatz der Thermodur-Systemelemente mit Wandhöhen von bis zu 4 m. Seitens Thermodur werden zwei Varianten angeboten.Die Wandelemente werden auf das Streifenfundament oder die tragende Bodenplatte montiert. Ergänzend werden Stahlstützen verwendet, die auf Ankerplatten angeschweißt werden. Für die Ausbildung der Lisene wird ein Wandelement auf eine Vorlage montiert.Bei Variante 2 erfolgt die Ausführung wie bei Variante 1, jedoch kann durch die größere Wanddicke die Lisene entfallen. Für die Innenwände wird im Abstand von ca. 8 m ein Köcherfundament vorgesehen, in welches eine Stahlstütze als Primärtragkonstruktion eingesetzt wird, an der die Wandelemente kraftschlüssig angeschlossen werden.Thermodur-Innenbrandwände sind nichttragende Betonfertigteile aus Normalbeton. Sie werden nach DIN 1045 bemessen und produziert, die Eignung als Brandwand wird nach DIN 4102-4:2016-05 nach-gewiesen. Bei Brandwänden aus Leichtbeton mit haufwerksporigem Gefüge wird unterschieden ohne statisch erforderliche Bewehrung, dann müssen hinsichtlich Schlankheit und Wanddicke die in Tabelle 5.22 aufgeführten Bedingungen erfüllt werden. Für Brandwände mit erforderlicher Bewehrung sind die Anforderungen nach Tabelle 5.23 zu erfüllen.

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