Geplante Mantelverordnung

Branchenvertreter und Verbände begrüßen Verschiebung

Köln (ABZ). – "Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesrates ausdrücklich, die Mantelverordnung nicht übereilt verabschiedet zu haben und sich mit ihr stattdessen in der neuen Legislaturperiode auseinander setzen zu wollen. Wäre die Mantelverordnung ohne wesentliche Änderung in Kraft getreten, wäre binnen weniger Jahre ein Entsorgungsnotstand bei mineralischen Bau- und Abbruchabfällen eingetreten." Dies erklärten die Präsidenten des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), Peter Hübner und Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, kürzlich in Berlin zur Bundesratsentscheidung vom 22. September dieses Jahres.

Der HDB, der ZDB, der Deutsche Abbruchverband (DA) und die Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe (BGRB) hatten stets vor einer Verabschiedung der Mantelverordnung in der Kabinettsfassung der Mantelverordnung durch den Bundesrat ohne die Berücksichtigung notwendiger Änderungen gewarnt. Bislang werden von den ca. 200 Mio. t jährlich anfallenden mineralischen Bau- und Abbruchabfällen noch 90 % durch Recycling und Verwertung im Kreislauf gehalten. "Wir brauchen dringend eine bundeseinheitliche Regelung für den Umgang mit mineralischen Bau- und Abbruchabfällen, aber das jetzt vorgelegte Regelwerk ist unausgewogen und würde zu einer drastischen Zunahme von mineralischen Bau- und Abbruchabfällen führen. Wir schätzen die Menge zusätzlich zu deponierender Abfälle auf etwa 50 Mio. t jährlich ein, erläuterte DA-Vorsitzender Johannes Ettengruber. Schon jetzt verknappe sich der Deponieraum dramatisch, was zu immer weiteren Transportentfernungen von 200 km und mehr führe.

Ohne Nachbesserung der Mantelverordnung drohe binnen weniger Jahre ein akuter Entsorgungsnotstand mit dramatischen Folgen für den Bausektor. Ein drastischer Anstieg der Entsorgungskosten würde nicht nur die Modernisierung der Infrastruktur stark verteuern, sondern auch das Bemühen um bezahlbaren Wohnraum konterkarieren. Der BGRB-Vorsitzende Wolfgang Türlings fordert die neue Bundesregierung zu einer Nachbesserung der Mantelverordnung im Hinblick auf einen ausgewogenen Dreiklang zwischen den umweltpolitischen Zielen Grundwasser- und Bodenschutz, Ressourcenschonung und Abfallvermeidung auf.

Hierzu müssten Bauherrenpflichten zur Voruntersuchung mineralischer Bau- und Abbruchabfälle sowie ein Produktstatus für alle nach der Ersatzbaustoffverordnung geregelten Ersatzbaustoffe verankert werden. Insbesondere seien die im europäischen Vergleich sehr strengen Schadstoff-Grenzwerte für Ersatzbaustoffe auf den Prüfstand zu stellen. Derzeit liegen die vorgesehenen Grenzwerte in vielen Regionen unterhalb der natürlichen Schadstoffgehalte der Böden.

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