Gericht: brennbare Dämmung muss weg

Neustadt/Weinstraße (dpa). – Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muss nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts in Neustadt/Weinstraße eine brennbare Wärmedämmung an Hochhäusern in Ludwigshafen entfernen. Die Dämmung mit Polystyrol verstoße gegen bauordnungsrechtliche Vorschriften, teilte die Justiz jetzt in der pfälzischen Stadt mit. Zur Begründung hieß es unter anderem, ein Sicherheitstreppenraum müsse so beschaffen sein, dass Feuer und Rauch nicht eindringen könnten. Dies schließe brennbare Baustoffe aus. Dagegen legte die Antragstellerin Widerspruch ein. Das Verwaltungsgericht verwies in seinem Urteil auch auf einen Brand in London mit mehr als 70 Toten im Juni 2017. Das Feuer habe auf dramatische Weise bestätigt, dass von der brennbaren Dämmung eines Hochhauses im Brandfall erhebliche Gefahren ausgehe. Zudem könnten die Hochhäuser – etwa durch die Verwendung von brennbaren Dämmstoffen im Bereich der Rettungswege – zur tödlichen Falle werden. Die Stadt Ludwigshafen sei nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, zur Gefahrabwehr die erforderlichen Maßnahmen anzuordnen, hieß es.

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