Gerichtsprozess

So können sich Bauunternehmergegen Sachverständige wehren

Verband Fenster + Fassade Verbände
Rechtsanwalt Prof. Christian Niemöller problematisierte auf einem Kongress des Verbandes Fenster + Fassade die in der Gerichtspraxis übliche Übernahme der Stellungnahme von Sachverständigen. Foto: VFF

Ulm (ABZ). – Gutachter und Sachverständige haben in Baurechtsverfahren vor Gericht immer mehr Macht. Darauf hat Prof. Christian Niemöller, geschäftsführender Gesellschafter der SMNG Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main, auf einem Kongress des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) in Ulm hingewiesen. Häufig werde auf diese Weise das Urteil präjudiziert. Dies widerspreche dem Verfahrensrecht und entziehe den Streit der richterlichen Wertung, kritisierte der Jurist. Als Grund nannte er die zunehmende Komplexität des Bauens.

Eigentlich sei der gesetzliche Regelfall die mündliche Gutachtenerstattung im Verhandlungstermin, führte Niemöller aus. Der Sachverständige habe dem Gericht die zur Entscheidung nötige Sachkunde zu vermitteln und sei nur zur Feststellung von Tatsachen einzusetzen. Bei der Klärung eines Mangelsachverhalts z. B. könne er nur mit der Beschaffung der hierfür maßgeblichen Kriterien für das Gericht beauftragt werden; die Bewertung "als Mangel" obliege dem Gericht selbst auf Basis der Expertise des Sachverständigen. Und gehe es um die Auslegung eines Vertrages, solle er nur die tatsächlichen Grundlagen vermitteln, z. B. das Verständnis innerhalb des betroffenen Verkehrskreises. In der Praxis sehe es jedoch häufig anders aus. Das Gericht ordne regelmäßig den gesetzlichen Ausnahmefall – die schriftliche Begutachtung – an. Der Sachverständige stelle in diesem Gutachten nicht nur Beweistatsachen fest, er nehme oft auch eine umfangreiche Würdigung der Beweise vor. Er nehme zudem – oftmals ungefragt – zu Rechtsfragen oder zur Bedeutung einzelner Vorschriften z. B. aus der VOB/B Stellung. Manches Gutachten enthalte bereits eine abschließende quotale Zuordnung von Verantwortlichkeiten. Viele Gerichte würden die Ausführungen des Sachverständigen dann unreflektiert und unbearbeitet in das Urteil übernehmen.

Um als Bauunternehmer die eigenen Chancen gegenüber dem Sachverständigen vor Gericht besser wahrnehmen zu können, empfiehlt Niemöller das Formulieren von kritischen Fragen an den Gerichtssachverständigen. Dies sollte im Rahmen eines Schriftsatzes und gegebenenfalls mit der Hilfe eines "eigenen" Sachverständigen geschehen. Auch im Rahmen eines Verhandlungstermins sollte der gerichtliche Sachverständige befragt werden, ggf. unterstützt durch den "eigenen" Sachverständigen. Im Einzelfall komme auch eine förmliche Ablehnung des Gerichtssachverständigen z. B. wegen Befangenheit in Betracht. Das sei möglich, wenn Veranlassung bestehe, an seiner Neutralität zu zweifeln."

Der nächste VFF-Jahreskongress findet im Mai in Bad Homburg statt. Auf dieser Veranstaltung wird es wieder eine Reihe praxisnaher Vorträge geben, kündigtDr. Peter Christian Lang vom VFF an.

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