Gerüstbau Großseminar
Anmeldungen bis 30. Juni möglich
Hannover (ABZ). – In diesem Jahr stehen auf dem Großseminar des Güteschutzverbandes Stahlgerüstbau und der Bundesinnung Gerüstbauer-Handwerk am 4./5. November in Hannover temporäre Treppen aus Gerüstmaterial unddie Höhenzugangstechnik auf dem Programm.
Bei der Konzeption, Ausschreibung, Konstruktion und Nachweisführung von bspw. Bautreppen und Treppentürmen sind viele Anforderungen zu beachten. Insbesondere Fluchttreppen müssen mit Bezug auf viele öffentlich-rechtliche Vorschriften und statische Grundlagen von der Gründung bis zum Brandschutz, von der Nutzlast bis zur Geometrie, sorgfältig konstruiert und nachgewiesen werden.
Die technische Weiterentwicklung und die Fortschreibung von technischen Regelwerken in der Höhenzugangstech-nik sind zu den Produktgruppen Baugüteraufzug, Baustellenaufzug, Transportbühne und Mastkletterbühne weitere wichtige, interessante und anspruchsvolle Themenbereiche für das diesjährige Groß-Seminar.
Neben den technischen Themen werden rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte behandelt, damit Sie nicht nur den Gefahren für Standsicherheit und Festigkeit, sondern auch vertraglichen und wirtschaftlichen Fallstricken gut gerüstet entgegentreten können. Das Großseminar vermittelt praxisbezogene Hilfestellungen u. a. zu den Themen Fluchttreppen aus Gerüstmaterial oder Stahlbauteilen, Einsatz und Nutzung unterschiedlicher Maschinengruppen in Deutschland und in Europa sowie rechtliche und kalkulatorische Stolpersteine bei Vertragsgestaltung, Leistungsabgrenzung, Abrechnung.
Der Seminartag am 4. November wird vom Güteschutzverband Stahlgerüstbau e. V., der 5. November von der Bundesinnung für das Gerüstbauer-Handwerk veranstaltet und sind einzeln buchbar. Sie werden als Fortbildungsveranstaltungen bei den Handwerkskammern (für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige) sowie bei den Architekten- und Ingenieurkammern anerkannt.
Zudem werden Teile dieser Veranstaltungen auch im Sinne des alternativen Betreuungsmodels nach DGUV, Vorschrift 2. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf den Internetseiten www.gueteschutzverband-stahlgeruestbau.de oder www.geruestbauhandwerk.de.