Gerüstschloss

Demontageschutz als Plus an Arbeitssicherheit

Baustelleneinrichtung
Das Gelog Gerüstschloss kurz DDS (Diebstahl/Demontage/System) genannt, ist für den Baustellenalltag konzipiert worden und verträgt auch problemlos Verschmutzungen. Foto: Gelog

Sundern (ABZ). – Auf Baustellen kommt es nicht selten vor, dass Gerüste von denen am Bau tätigen Handwerkern teildemontiert werden und dadurch die Betriebssicherheit nicht mehr gegeben ist. Ebenfalls ein Problem stellt der zunehmende Diebstahl von Gerüsten dar, welche immer häufiger z. T. oder auch komplett von Baustellen gestohlen werden.

Das Gelog Gerüstschloss kurz DDS (Diebstahl/Demontage/System) genannt, ist für den Baustellenalltag konzipiert worden und verträgt auch problemlos Verschmutzungen. Das Schloss ist aus einem U-Stahl gefertigt und verfügt an den Enden über angeschweißte Rohrstücke, welche an der einen Seite rund und an der anderen Seite viereckig gestaltet sind. In den viereckigen Teil wird eine Sonderschraube mit Vierkantkopf eingesetzt. Die Edelstahlschraube wird als Ersatz für den Fallstecker durch das dafür vorgesehene Loch im Rahmen gesteckt und von der gegenüberliegenden Seite mittels einer Sondermutter fest verschraubt. Die Sondermutter muss mittels eines Spezialschlüssels verschraubt werden, der am Schlüsselkopf mit einem 22mm Sechskant versehen ist. Jeder Schlüssel verfügt über eine spezielle Kombination von Stahlstiften, die von Kunde zu Kunde unterschiedlich angeordnet sind und nur einmal auf die Schlösser mit entsprechenden Muttern passen. Ein Demontageschutz für Gerüste wird jeden SiGeKo dazu veranlassen, seine Ohren weit zu öffnen, denn die Teildemontage von Gerüsten ist auf den meisten Baustellen ein Problem, welches der SiGeKo nur selten durch Anschreiben und Hinweise nachhaltig unterbinden kann.

Des Weiteren ist der zunehmende Diebstahl von Gerüsten ein sehr großes Problem, welchem bisher nicht wirkungsvoll oder erschwerend entgegengewirkt werden konnte. Einen 100-%igen Diebstahlschutz wird es nie geben, jedoch kann man einem einfachen, schnellen Raubzug einen Riegel vorsetzen und das Ganze erschweren. Die aktuelle Rechtsprechung in Sachen Gerüstdiebstahl sieht den Bauherren in der Pflicht, da dieser das Gerüst nach Übergabe gemietet hat und für eine komplette Rückgabe der Mietsache verantwortlich ist. Außer er hat alle Möglichkeiten der Sicherung nachweislich ausgeschöpft, dann entsteht immer ein Rechtsstreit über die Verantwortlichkeit. Da nun Gerüstschlösser als Diebstahlschutz am Markt vorhanden sind, sollte man Diese dem Bauherren als Stand der Technik zur zusätzlichen Sicherung anbieten.

Der Demontageschutz ist ein zusätzliches Plus an Arbeitssicherheit und schützt vor unsachgemäßen Gerüstdemontagen. Für den Auftraggeber gegenüber seiner Versicherung, ist ein Gerüstschloss die bestmögliche Sicherung gegen Diebstahl, die erbracht werden kann. Der Gerüstbauer profitiert vom Verkauf einer zusätzlichen Leistung bei sehr geringem Monatgeaufwand.

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