Gesetz über digitale Märkte geht ZDH nicht weit genug

Zentralverband zieht gemischtes Fazit

Berlin (ABZ). – Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat den Beschluss der Verhandlungsposition zum Gesetz über digitale Märkte ("Digital Markets Act" oder DMA) durch den Europäischen Rat und das Europaparlament gelobt. "Das Handwerk hat zunehmend mit unfairen Bedingungen auf Plattformmärkten zu kämpfen. Daher ist es ausdrücklich ein Schritt in die richtige Richtung, dass der "Digital Markets Act" (DMA) wettbewerbswidriges Verhalten so-genannter Torwächter zumindest teilweise verbieten soll. Handwerks-betriebe brauchen einen fairen Zugang zu Daten, nur so können sie ihre Geschäftsmodelle zukunftsfest machen", betont ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Allerdings findet er auch Kritikpunkte: "Rat und Parlament fassen den Anwendungs-bereich der DMA jedoch viel zu eng, wodurch im Ergebnis nur sehr wenige europäische Plattformen unter die neuen Regelungen fallen könnten. Beim fairen Datenzugang ist der DMA unseren Betrieben wegen dieses verengten Anwendungsbereichs insofern keine Hilfe. Dass zudem IoT-Plattformen, die unter anderem physische und virtuelle Gegenstände miteinander vernetzen, in keiner der beiden DMA-Positionen berücksichtigt wurden, ist eine vertane Gelegenheit." Für einen fairen B2B-Datenzugang müssten diese unbedingt im europäischen Datengesetz erfasst werden, weil IoT-Plattformen über wettbewerbsrelevante Daten verfügen würden, die Betriebe zum Entwickeln von Geschäftsmodellen und zum Erreichen ihrer Kunden benötigen. Faktisch hätten IoT-Plattformen mit Blick auf den Datenzugang also eine Torwächterfunktion. Da der Zugang zu Daten in vielen Bereichen gleichbedeutend mit dem Zugang zum Kunden sei, brauche es daher ein generelles sektorübergreifendes Zugangsrecht zu fairen Bedingungen.

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