Gesetze zur Fachkräftezuwanderung

ZVG begrüßt einheitliche Anwendungspraxis

Berlin (ABZ). – Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) bewertet die beiden Regierungsentwürfe zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz sowie zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung, die heute im Bundesrat beraten werden, überwiegend positiv. Der ZVG fordert, dass auch bei der Ausbildungsduldung die Begrenzung auf Engpassberufe entfällt.

Mit den neuen Gesetzen soll die Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt gezielt gesteuert werden und bundeseinheitliche Anwendungskriterien bei der Ausbildungsduldung gelten. Der ZVG hat im Zuge der Flüchtlingsströme seit 2015 ein Einwanderungsgesetz sowie geregelte Ausbildungsmöglichkeiten für geduldete Menschen gefordert und begrüßt die damit einhergehende Umsetzung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Punkte. Insbesondere die Ausweitung der Ausbildungsduldung auf die staatlich anerkannte Helferausbildung ist der richtige Weg.

Allerdings wird die staatlich anerkannte Helferausbildung nur unter der Maßgabe einbezogen, wenn daraufhin eine qualifizierte Ausbildung in einem Engpassberuf folgt. Aus Sicht des ZVG sollte diese Maßgabe gestrichen werden, so wie bereits im Regierungsentwurf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz. "Im Sinne einer bundeseinheitlichen Anwendungspraxis wäre dies nur eine logische Konsequenz, denn der Gärtnerberuf ist kein Engpassberuf", bewertet Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung, die Gesetze.

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