Geywitz stellt klar
Gesetz zur Wärmeplanung führt nicht zu mehr Datenerhebung
„Unser Gesetzentwurf wurde dem Bundesdatenschutzbeauftragten vorgelegt, und er hatte keine Einwände”, sagte die SPD-Politikerin der „Augsburger Allgemeinen”. "Die erhobenen Daten unterliegen der strengen Datenschutzgrundverordnung.”
Das Gesetz führe bei den Verbrauchsdaten nicht zu einem Mehraufwand für Eigentümer und Kommunen. „Keine Daten müssen neu erhoben werden”, sagte Geywitz. „Sie liegen den Energieversorgern schon vor oder sind in Registern enthalten und müssen von den Kommunen lediglich abgerufen werden, damit diese für ihre Bürger ausreichend Wärmekapazität planen können.”
Das Wärmeplanungsgesetz nimmt Länder und Kommunen in die Pflicht: Sie sollen in den kommenden Jahren konkrete Pläne vorlegen, wie sie ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen. Dies soll Bürgern eine wichtige Orientierung geben, indem sie erfahren, ob ihr Haus bald an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen wird - oder sie ihre Heizung absehbar auf eine Wärmepumpe umrüsten sollten. Vorgesehen ist, dass unter anderem Netzbetreiber und Industrieunternehmen Daten zu Energieträgern und zum Verbrauch bereitstellen.
Im Bundesfinanzministerium befürchtet man dadurch viel Bürokratie. Zudem hat der Immobilienverband Deutschland vor einer umfangreichen Datenabfrage gewarnt, da sie insbesondere für die Besitzer von Einfamilienhäusern und für Kleinvermieter kaum handhabbar sei.
CSU-Generalsekretär Martin Huber hatte von einem „Heizpranger” und einem „Bürokratiemonster” gesprochen. Geywitz wies diese Kritik zurück. „Die CSU ruft heute nach Planbarkeit und ist morgen gegen eine Wärmeplanung”, sagte sie.