Gipsfaser-Platten

Bauartgenehmigung für Gebäudeabschlusswände

Düsseldorf (ABZ). – Nach umfangreichen Bauteilprüfungen präsentiert die James Hardie Europe GmbH jetzt die neue Bauartgenehmigung (Z-19.32-2254) für Gebäudeabschlusswände (F90-Baußen/F30-Binnen) mit fermacell-Gipsfaser-Platten. Insgesamt hat das Unternehmen 18 fermacell-Konstruktionen für tragende und raumabschließende Gebäudeabschlusswände mit der Klassifizierung F90-B/F30-B im Portfolio.
Baustoffe
James Hardie Europe hat die neue Bauartgenehmigung für Gebäudeabschlusswände mit fermacell-Gipsfaser-Platten erhalten. Foto: James Hardie Europe

Die Bauartgenehmigung bietet die Möglichkeit, mit verschiedenen Beplankungsvarianten der Außenbekleidung einen Aufbau für die F90-B Klassifizierung zu realisieren. Es gibt schlanke Aufbaumöglichkeiten mit einer Außenbekleidung von 2 x 12,5 mm fermacell-Gipsfaser-Platten sowie auch einlagige Lösungen mit der 15 mm fermacell Powerpanel HD, die dann zugleich einen temporären Wetterschutz beziehungsweise dauerhaft wirksamen Wetterschutz ermöglichen kann. Die Varianten der Bekleidungsdicken sind abhängig von der Wahl des Dämmstoffes, des Holzquerschnittes sowie der zulässigen statischen Auslastung.

Durch die vielfältigen Möglichkeiten des Aufbaus besteht auch die Möglichkeit, bei der Wahl der Dämmstoffe zu variieren. Folgende Dämmstoffe haben hier beispielhaft Berücksichtigung gefunden: Mineralwolle mit einem Schmelzpunkt oberhalb 1000 °C, Glaswolle, Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie auch herstellerbezogene Dämmstoffe. Innenseitig kommt jeweils eine 12,5 mm dicke Platte in einlagiger Verarbeitung zum Einsatz.

Die Bauartgenehmigung bietet für den Holzbauer zahlreiche Möglichkeiten in der Ausführung. Hierbei werden verschiedene Fugenausbildungen ermöglicht, eine Auswahl der Befestigungsmittel definiert und zahlreiche andere Kombinationen, wie die zusätzliche Anordnung von Holzwerkstoffplatten.

Ein wesentlicher Aspekt, der Planungs- und Ausführungssicherheit bietet, ist die Definition von verschiedensten Anschlusssituationen, die über die Bauartgenehmigung geregelt werden und somit ausführbar sind.

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