Grund- und Aufbaukurs
Wissen für Arbeiten an Biogas-Anlagen
Hannover (ABZ). – Am 1. August 2017 trat die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft. Danach dürfen anzeigepflichtige JGS- und Biogas-Anlagen einschließlich der zu ihnen gehörenden Anlagenteile nur noch von Fachbetrieben nach § 62 Wasserhaushaltgesetz (WHG) errichtet, von innen gereinigt, instand gesetzt und stillgelegt werden (§ 45 und Anlage 7 Nr. 2.4 AwSV). Die InformationsZentrum Beton GmbH und die Anlagenprüforganisation Geopohl AG laden zum Lehrgang "Grund- und Aufbaukurs für Arbeiten an JGS- und Biogasanlagen" ein. Dieser vermittelt am 24./25. August in Mellendorf, am 29./30. August in Holleben und am 31. August/1. September 2017 in Dresden die notwendigen umfassenden Kenntnisse der maßgeblichen Vorschriften des Wasser-, Bau-, Betriebssicherheits-, Immissionsschutz- und Abfallrechts.
Der Schwerpunkt liegt nach Angaben der Veranstalter auf der praxisnahen Umsetzung der anzuwendenden technischen Regeln. Hinweise und Erfahrungen zum wirtschaftlichen sowie mangelfreien Bauen und Betreiben beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in der Landwirtschaft werden gegeben. Möglichkeiten zur Instandsetzung von Bestandsanlagen runden den Lehrgang ab. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmer den erforderlichen Sachkundenachweis für betrieblich verantwortliche Personen, der zur Zertifizierung als Fachbetrieb nach WHG Voraussetzung ist (§ 62 WHG, § 62 AwSV). Betroffen von der neuen Fachbetriebspflicht sind in der Landwirtschaft insbesondere Güllebehälter und Güllekeller, Erdbecken, Fahrsilos, Festmistplatten, Sickersaftbehälter, Gärsubstratlager, Fermenter, Nachgärbehälter, Gärrestlager von Biogasanlagen und Abfüllflächen. Der Lehrgang richtet sich an Unternehmen, die Anlagen oder Anlagenteile mit wassergefährdenden landwirtschaftlichen Stoffen errichten, von innen reinigen, instand setzen oder stilllegen (und für die damit die Fachbetriebspflicht gilt), Planer und Betreiber von landwirtschaftlichen Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen und Mitarbeiter von zuständigen Behörden.www.beton.org.
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