Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts

Diesel-Fahrverbote rechtlich zulässig

Leipzig (ABZ). – Deutsche Städte und Kommunen dürfen Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge selbstständig verhängen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in dieser Woche in Leipzig. Während die Klageseite und Umweltaktivisten das Urteil als einen wichtigen Schritt für eine bessere Luft in den Städten werten, zeigen sich Industrie- und Gewerbevertreter empört. Diesel-Fahrverbote für bessere Luft in Städten sind nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig, so das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in dieser Woche. Die Städte Düsseldorf und Stuttgart müssten aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen, urteilte das Gericht in Leipzig weiter. Demnach seien die jeweiligen Luftreinhaltepläne der Städte und Kommunen auf Verhältnismäßigkeit zu prüfen, so die Richter, sowie entsprechende Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vorzusehen. Das Bundesverwaltungsgericht wies mit seinem Urteil die Revisionen der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen Urteile der Verwaltungsgerichte Stuttgart und Düsseldorf "überwiegend" zurück. Für Stuttgart urteilte das Bundesverwaltungsgericht, dass eine phasenweise Einführung von Verkehrsverboten zu prüfen sei, die in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge betreffe – etwa bis zur Abgasnorm Euro 4. Um die Verhältnismäßigkeit herzustellen, dürften Euro-5-Fahrzeuge nicht vor dem 1. September 2019 mit Verkehrsverboten belegt werden. Ebenfalls gebe es keine finanzielle Ausgleichspflicht, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher. Dies zielt darauf, dass Dieselautos im Falle von Fahrverboten an Wert verlieren könnten. "Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen", sagte Korbmacher. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Zu Düsseldorf urteilte das Bundesverwaltungsgericht, die Behörden hätten Fahrverbote ernsthaft in den Blick zu nehmen, wenn diese die einzig geeignete Maßnahme wären, die Grenzwerte einzuhalten. Die Verwaltungsgerichte in Stuttgart und Düsseldorf hatten zuvor entschieden, Luftreinhaltepläne müssten verschärft werden – dabei seien auch Fahrverbote in Betracht zu ziehen. Die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen argumentierten dagegen, es brauche eine neue bundesweite Rechtsgrundlage. Diese Auffassung wiesen die Richter in Leipzig nun zurück. "Wir haben ab heute Diesel-Fahrverbote durchgesetzt", sagte der Chef der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Industrie- und Gewerbevertreter zeigen sich hingegen ausgesprochen kritisch. Kurz nach Veröffentlichung des Urteils sagte bspw. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes: "Sollten die Kommunen tatsächlich Fahrverbote in einzelnen Städten und Innenstädten einführen, ist das eine Katastrophe für die Menschen, die dringend eine Wohnung suchen. Denn sämtliche Baustellen werden dann zum Erliegen kommen und die dringend benötigten Wohnungen nicht zu Ende gebaut werden können, da sämtliche Baumaschinen, Baugeräte und Transporter mit Diesel betrieben werden. Deshalb sind bundesweit einheitliche Ausnahmegenehmigungen für sämtliche Fahrzeuge der Bauwirtschaft notwendig."

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