Güte- und Prüfbestimmungen sichern Qualität

Flüssigboden wird auf RAL-Basis definiert

Baustoffe
Nahtlos und selbstverdichtend umschließt der Flüssigboden jegliche Bausysteme. Der Bodenaushub wird vor Ort verarbeitet und somit das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu 100 % erfüllt.

LEIPZIG (ABZ). – Im Januar 2014 konnte sich Regine Thiedmann, Vorstandsvorsitzende der RAL-Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. Leipzig, mit einer freudigen Botschaft an die Mitglieder des Vereins und die interessierte Öffentlichkeit wenden: "Unsere gemeinsame Arbeit hatte Erfolg – die neuen Güte- und Prüfbestimmungen, wie sie im vorigen Jahr auf unserer Mitgliederversammlung verabschiedet wurden und als Entwurf dem RAL Institut für die Anhörung der Fach- und Verkehrskreise übergeben wurden, sind ohne eine Änderung im Wortlaut unseres Vorschlages nach dem Abschluss des öffentlichen Verfahrens angenommen worden." Dies zeuge, so die Vorstandsvorsitzende weiter, von der zunehmenden Akzeptanz der Fachkompetenz der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. und dem Vertrauen der Fachleute in die bisher geleistete Arbeit.

Die Güte- und Prüfbestimmungen sind der Gradmesser auf dem Weg zum RAL-Gütezeichen 507. Und das gilt auch für die neuen Güte- und Prüfbestimmungen, die die alten aus dem Jahre 2009 nun abgelöst haben. Zu Beginn eines solchen, öffentlichen Zulassungsverfahren musste die Gütegemeinschaft als Antragsteller den Entwurf der neuen Güte- und Prüfbestimmungen bei der RAL einreichen. RAL bringt dann diesen Entwurf in einen Gliederungsrahmen und unterbreitet der Gütegemeinschaft Vorschläge für die zulässige Endform. In dieser Phase werden mögliche kritische Ergänzungen oder Änderungen, wie sie von den Fach- und Verkehrskreisen im Verlauf des o. g. öffentlichen Verfahrens eingebracht werden können, eingepflegt.

Zu den Verkehrskreisen gehören in diesem Fall die betroffenen Verbände der anbietenden Wirtschaft und der Anwender, die Verbände des Prüfwesens bis hin zu Ministerien und Fachämtern. Weitere staatliche Stellen und fachkundige Institutionen werden konsultiert, wenn deren Belange betroffen sind.

Seit Anfang dieses Jahres gibt es nun die neuen Güte- und Prüfbestimmungen für die Herstellung, den Transport und den Einbau von Flüssigboden nach RAL Gütezeichen 507. Diese ermöglichen es Bauherren die Vorteile dieses neuen Verfahrens gezielt zu nutzen, ohne dabei das Risiko fehlender Transparenz und fehlender Maßstäbe zur Prüfung einer hochwertigen Qualität hinnehmen zu müssen.

Das vor etwa 17 Jahren entwickelte und seither eingesetzte Flüssigbodenverfahren und die Anforderungen an die Sicherung der Qualität seiner Anwendung wurde in Deutschland von RAL mit dem RAL Gütezeichen 507 verbunden. RAL ist eine, bereits 1925 in Berlin gegründete, unabhängige Institution zur Sicherung definierter hoher Qualitätsmaßstäbe. Die Einhaltung dieser Maßstäbe wird durch so genannte Gütezeichen ausgewiesen.

Die Gütezeichen wurden durch RAL in Zusammenarbeit mit den themengebundenen RAL Gütegemeinschaften u. a. auch für das Flüssigbodenverfahren geschaffen. Vergeben werden die Gütezeichen durch die für die einzelnen Themen zuständigen RAL Gütegemeinschaften. In diesen Gemeinschaften haben sich qualitätsbewusste Auftraggeber, Planer, Wissenschaftler, Gutachter, Dienstleister und Hersteller zusammengeschlossen. Nur solche Unternehmen erhalten das Recht zur Führung des RAL Gütezeichens, die sich freiwillig den strengen RAL Güte- und Prüfbestimmungen unterwerfen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird durch regelmäßige Eigen- und Fremdüberwachungen sichergestellt.

Das RAL Gütezeichen steht nach eigenen Angaben für Verbraucherschutz in fast allen Lebensbereichen. Es biete sichere Orientierung und Schutz vor einem teuren Missgriff. Wo es stehe, könnten Verbraucher und Anwender – wie beim Flüssigbodenverfahren – kompetentes Personal, Sicherheit und Schutz der Umwelt, Benutzerfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit erwarten.

Entscheidend für die Qualität und das Endergebnis auf der Baustelle seien die Eigenschaften des Flüssigbodens. Sie werden entsprechend der neuen RAL Güte- und Prüfbestimmungen für Flüssigboden in drei Arten unterschieden. Dies sind die bodenmechanischen Eigenschaften, die auf der Grundlage der genauen, örtlichen Bodenerkundung projektspezifisch festgelegt werden. Dem folgen die physikalisch relevanten Eigenschaften, die von der beabsichtigten Nutzung als Gebrauchseigenschaften abhängen und ebenfalls im Rahmen der Planung festgelegt werden.

Und schließlich wird in die Gruppe der technologisch relevanten Eigenschaften unterschieden, die bei korrekter Festlegung seitens des Fachplaners für Flüssigbodenanwendungen die optimalen Abläufe auf der Baustelle und damit auch die Bauzeitminimierung unterstützen.

Diese Vorgehensweise wird deshalb in der RAL Gütesicherung genau beschrieben und fixiert. Ansonsten ist Flüssigboden im Sinne der Güte- und Prüfbestimmungen das Ergebnis eines von Leipziger Forschern entwickelten Verfahrens und wird wie folgt von der RAL charakterisiert:

  • alle Bestandteile sind umweltökologisch unbedenklich,
  • seine Lösbarkeit entspricht im Regelfall denen der Bodenklassen 3-5 nach DIN 18300,
  • ist aus allen Arten von gesetzlich zulässig verwertbaren Böden und mineralischen Stoffen, z. B. aus natürlichen und aufbereiteten Gesteinskörnungen (wie Kies-Sand-Gemisch) sowie aus güteüberwachten Recyclingmaterialien ohne treibende, latent- oder resthydraulische und den Wasser-Bindemittelwert verändernde Eigenschaften herstellbar,
  • ist zeitweise fließfähig und in verschiedene Konsistenzen (fließfähig bis plastisch) mit gleich bleibenden bautechnisch relevanten und chemisch stabilen Endeigenschaften herstellbar,
  • sind selbst verdichtend und durch Kohäsion und Reibung (friktional) rückverfestigend ohne die Bildung fremder, physikalischer starrer Bindemittelstrukturen,
  • weist hohe Volumenkonstanz im Ausgangs- und Endzustand unter gleich bleibenden, äußeren Bedingungen auf,
  • seine Eigenschaften können in Bezug auf seinen Einsatz anwendungsspezifisch gezielt verändert werden.

Besonderes der letztgenannte Punkt sei ein Spezialeffekt für sich, heißt es weiter: So werde z. B. die Lebensdauer der Straße zunehmen, wenn die Eigenschaften des Flüssigbodens gezielt auf die Eigenschaften des umgebenden, ungestörten Bodens und die Anforderungen der späteren Nutzung angepasst und die Einhaltung dieser Vorgaben transparent und objektiv mithilfe der neuen Güte- und Prüfbestimmungen geprüft werden können. Durch die Ausarbeitung der notwendigen Anforderungen an die Gütesicherung der Flüssigbodenanwendung bereits in der Planungsphase, könnten die Verfahrensvorteile weitgehend risikofrei gesichert und gezielt genutzt werden.

Die neuen Güte- und Prüfbestimmungen zum RAL-Gütezeichen 507 beinhalten noch weitere Anforderungen. So u. a. die Mindestanforderungen an einen Gütesicherung bis hin zum Umfang der erforderlichen Qualifikation aller Beteiligten. Hier wird konsequent die Beurteilungsgruppen nach dem Hersteller und dem Anwender unterschieden. Dies beinhaltet, dass ein geprüfter Gütersicherungsbeauftragter den Prozess der Flüssigbodenherstellung beiwohnen muss und dass dabei nur strikt festgelegte Betriebseinrichtungen und Geräte zum Einsatz gelangen dürfen. Auch Nachunternehmer haben sich streng an diese Richtlinien zu halten. Einen breiten Raum nimmt bei den Bestimmungen nach RAL die Überwachung der Flüssigbodenherstellung und seines Einsatzes incl. der Dokumentation und späteren Auswertung ein. Ziel dabei ist es, am Ende des jeweiligen Projektes einen in sich geschlossenen Regelkreislauf zu schaffen, der es ermöglicht, die gesammelten Erfahrungen zu akkumulieren und so schrittweise das Verfahren durch alle Beteiligte, vom Auftraggeber über Planer bis hin zur Baufirma, immer besser und sicherer zu beherrschen.

Die RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. bietet seit Jahren interessierten Firmen und Planern spezifische Schulungen an, um ihnen die korrekte Anwendbarkeit der Flüssigbodentechnologie nahe bringen. Auch diese Schulungen werden in den Güte- und Prüfbestimmungen schrittweise geregelt. Auf bestimmten Gebieten der Aus- und Weiterbildung wird die Leipziger RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V. schon direkt aktiv, wie bspw. bei der Schulung zum geprüften Gütesicherungsbeauftragten Flüssigboden, einer Ausbildung, die allen Beteiligten zur Verfügung steht, die mit der Flüssigbodentechnologie in Berührung kommen und dabei die Qualität ihrer Arbeit hoch halten und selbst prüfen können wollen. Auf der Grundlage der Beherrschung und Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen erfolgt die Verleihung und Führung des Gütezeichens Flüssigboden.

Weitere Infos zu diesem Thema findet man auf der Homepage der RAL Gütegemeinschaft Flüssigboden e. V.: www.ral-gg-fluessigbo-den.de.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Staatlich geprüfte*r Bautechniker*in (m/w/d) für..., Halstenbek  ansehen
als Kalkulator GaLaBau (m/w/d) oder diese..., Münster  ansehen
Ingenieur/-in im Bereich Planung, Neubau, Pflege:..., Berlin  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

Gebrauchtmaschinen Angebote

DBMB - Die Baumaschinen Börse
DBMB - Die Baumaschinen Börse

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen