Gütegemeinschaft will mithelfen

Geplante Erhöhung der Mindest-Recyclingquote begrüßt

BERLIN (ABZ). - Die geforderte Mindest-Recyclingquote von 80 Prozent für Bau- und Abbruchabfälle wird von der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V. (BGRB) ausdrücklich begrüßt. Die Mitgliedsbetriebe der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V. könnten mit den von ihnen produzierten hochwertigen und güteüberwachten Recycling-Baustoffen hierzu einen wesentlichen Beitrag leisten, heißt es in einer Mitteilung der BGRB. Die öffentlichen Auftraggeber in Bund, Ländern und Kommunen seien aber aufgefordert, dementsprechend Recycling-Baustoffe bei Infrastrukturmaßnahmen konsequent berücksichtigen, da ansonsten die geforderte Wiederverwertungsquote von 80 Prozent nicht erreicht werden könne. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf der Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sollen die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie in Deutschland umgesetzt und die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und zur umweltverträglichen Abfallbewirtschaftung gefördert werden. Hierzu sieht der Referentenentwurf eine Steigerung der Recycling- und Verwertungsquoten von Bau- und Abbruchabfällen auf mindestens 80 Prozent ab dem Jahr 2020 vor.

"Der Einführung einer Recyclingquote von 80 Prozent für Bau- und Abbruchabfälle sehen wir positiv entgegen. So haben wir nachweisbar seit 1996 in der Branche die verwertbaren Bauabfälle durch Baustoff-Recycling mehr als halbiert und eine Verwertungsquote für mineralische Abfälle von über 90 Prozent erreicht", berichtet Wolfgang Türlings, Vorsitzender der Bundesgütegemeinschaft Recycling-Baustoffe e. V. Das Gesetz räume der hochwertigen Verwertungsmaßnahme von Abfällen den Vorrang ein. "Auch diese Forderung können wir nur begrüßen, da unsere Mitgliedsbetriebe aus den angelieferten Bau- und Abbruchabfällen hochwertige, güteüberwachte und mit Naturprodukten gleichwertige Recycling-Baustoffe herstellen, die im Straßen- und Tiefbaubereich ihren geregelten Einsatz und somit eine hochwertige Verwertung finden." In dem Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird eine Pflicht der öffentlichen Auftraggeber zur Prüfung des Einsatzes von Recycling-Produkten vorgesehen. "Da der größte Anteil von Recycling-Baustoffen im öffentlichen Bausektor Verwendung findet und somit die öffentlichen Auftraggeber von Bund, Land und Kommunen maßgebend über die Wiederverwertungsquote entscheiden, ist eine bloße Prüfungspflicht in diesem Gesetz zu wenig", erklärt Türlings. "So gibt es bereits einige positive Beispiele zur zwingenden Bevorzugung von Recycling-Baustoffen aus einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen. Nur so lassen sich auch in Zukunft die bereits erreichten und in diesem Gesetz vorgeschriebenen Recyclingquoten weiterhin einhalten."

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