Güteschutz Kanalbau

Neuer Leitfaden erscheint

Güteschutz Kanalbau InfraTech
Immer häufiger wird Flüssigboden eingesetzt. Ein neuer Leitfaden Eigenüberwachung der Gütegemeinschaft Kanalbau informiert darüber, was bei seiner Verwendung auf der Baustelle beachtet werden muss. Foto: Güteschutz Kanalbau

Bad Honnef (ABZ). – Güteschutz Kanalbau stellt Auftraggebern und Auftragnehmern Infoschriften und Leitfäden zur Verfügung, die als Arbeitsgrundlage und als zusätzliche Hilfestellung dienen können. Sie helfen etwa ausführenden Unternehmen, die Eigenüberwachung zu dokumentieren. Diese Reihe wird jetzt erweitert. Die Gütegemeinschaft bietet Leitfäden an, die die Unternehmen als Muster für die Dokumentation nutzen können. Nun ergänzt Güteschutz Kanalbau diese Reihe durch den "Leitfaden für die Eigenüberwachung AK – Anlage Flüssigboden, Einbau auf der Baustelle". Der Leitfaden gilt ab Einbaumengen > 50 m³ Flüssigboden und wird zunächst zur freiwilligen Anwendung empfohlen. Nach einer Informations- und Einführungsphase wird der Leitfaden ab 1. Oktober 2020 verbindlicher Bestandteil der Eigenüberwachung nach RAL-Gütesicherung Kanalbau. "Der Leitfaden wird Unternehmen mit RAL-Gütezeichen AK1, AK2 und AK3 im Januar 2020 in deren Login-Bereich auch als digital bearbeitbares Formular zur Verfügung gestellt", erklärt Jörg Junkers von der Gütegemeinschaft Kanalbau. Auftraggeber und Ingenieurbüros erhalten den Leitfaden als ausgefülltes Muster auf Anfrage bei der Gütegemeinschaft.

Die Forderung nach neuen umweltfreundlichen Technologien hat in den vergangenen Jahren zu neuen Entwicklungen insbesondere im Bereich der Flüssigböden geführt. Flüssigboden ist ein temporär fließfähiges, selbstverdichtendes und sich rückverfestigendes Verfüllmaterial. Es hat bodentypische Eigenschaften und kann sowohl aus Bodenmaterial als auch aus natürlichen und aufbereiteten Böden, Zusatzstoffen und Wasser hergestellt werden. Das Herstellverfahren ermöglicht es, beliebige Arten von Bodenaushub zeitweise fließfähig zu machen – selbstverdichtend und ohne externe Verdichtungsleistung einzubauen. Es können damit bodenähnliche bis bodengleiche Verhältnisse im bodenmechanischen und bodenphysikalischen Sinn des anstehenden Bodens wieder hergestellt werden. Fachgerecht eingebaut ergäben sich Vorteile für den Kanalnetzbetreiber, das ausführende Unternehmen und die Anlieger der Baustelle, unter anderem ein optimales Rohrauflager, die komplette Ummantelung des Rohres sowie die selbstverdichtenden Eigenschaften des Verfüllmaterials. Hinzu kommen ein schneller Baufortschritt und besserer Arbeitsschutz. Die Anlieger werden weniger beeinträchtigt, da die Baustelle weniger Platz benötigt, dort weniger Maschinen eingesetzt werden und es weniger Lärm, Vibration und Staub gibt.

Doch was muss bei der Verwendung von Flüssigboden auf der Baustelle beachtet werden? Eine Unterlage zur Arbeitsvorbereitung und Einbaudokumentation als Arbeitshilfe für die ausführenden Unternehmen fehlte bislang. Daher entwickelte die Gütegemeinschaft Kanalbau gemeinsam mit Gütezeichenfirmen einen Leitfaden. Dieser regelt die Dokumentation der Eigenüberwachung "Einbau auf der Baustelle", wobei "eine Abgrenzung gegenüber der Qualitätssicherung des Produkts Flüssigboden und damit gegenüber anderen bereits vorhandenen Qualitätssicherungssystemen wie zum Beispiel der RAL-Gütesicherung Flüssigboden RAL-GZ 507 vorgenommen wurde", so Junkers weiter.

Der Leitfaden macht es einfacher, Sollwerte auf die Baustelle zu übermitteln und die auf der Baustelle festgestellten Ist-Werte zu dokumentieren. Darin wird auch dokumentiert, wo, wann und welche Chargen an Flüssigboden im Untergrund eingebaut und beprobt wurden. Dies geschieht durch Dokumentation der Einbauabschnitte, der Verfüllabschnitte, der jeweils zugehörigen Lieferscheine und der zugehörigen Soll- und Ist-Werte. Die Protokolle "Dokumentation der Verantwortlichkeiten" und "Projektbezogener Prüfplan" sind im Leitfaden als Checklisten für die Arbeits- und Bauvorbereitung enthalten. Sie gehören nicht zum Mindestumfang, den Gütezeicheninhaber im Rahmen der Eigenüberwachung zu dokumentieren haben. Ihre Anwendung ist freiwillig. Der Leitfaden ist ein Muster für die Dokumentation. Andere, insbesondere innerbetrieblich erstellte, gleichwertige Dokumente im Rahmen von Qualitätssicherungssystemen können auch verwendet werden.

"Die Anwendung des Leitfadens ab Einbaumengen größer als 50 Meter pro Kubikmeter wird von Gütezeicheninhabern als angemessen erachtet", so Junkers, der bei der Entwicklung des neuen Leitfadens den Dialog mit Unternehmen gesucht hat. Von einem Bauleiter kam die Rückmeldung: "Anfänglich dachte ich, dass scheint aufwendig zu sein. Doch dann habe ich festgestellt, dass die Einteilung der Einbauabschnitte und deren Dokumentation sich weitgehend mit unserer eigenen, erforderlichen Arbeits- und Bauablaufplanung deckt." Ein Polier war der Meinung, dass die Dokumentation nicht schwer sei, sondern in Art und Umfang ähnlich wie seinerzeit bei der B2-Betonüberwachung, die beim Bau der Startbahn West zu dokumentieren war. Ein Geschäftsführer fand den Leitfaden sehr gut und nützlich, da sein Unternehmen als Auftragnehmer die Ausführung gegenüber dem Bauherrn lückenlos belegen könne. Das sei vor allem bei Haftungsfragen wichtig. Änderungswünsche hatten die Unternehmen in Bezug auf die Verständlichkeit, außerdem wünschten sie eine Verringerung des Mindestumfanges. Diese Wünsche wurden laut Junkers berücksichtigt. Güteschutz Kanalbau hat zudem die Leitfäden für die "Eigenüberwachung D – Dichtheitsprüfung" und "Eigenüberwachung AK – Allgemeiner Kanalbau" aktualisiert.

Güteschutz Kanalbau e. V. stellt auf der InfraTech am Stand 3E50 aus.

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