Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961

Beurteilungsgruppen für Sanierung aktualisiert

Modernisierung und Sanierung
Gütezeichen S: Grundlage der Qualifikation ist ein Handbuch, in dem Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und eine dokumentierte Eigenüberwachung verbindlich festgelegt sind. Foto: Güteschutz Kanalbau

Bad Honnef (ABZ). - In den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 sind zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern abgestimmte Anforderungen an Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit festgelegt. Vor diesem Hintergrund machen Auftraggeber – etwa bei Ausschreibungen für Sanierungsmaßnahmen – die Erfüllung der Anforderungen eines bestimmten Sanierungsverfahrens zur Vergabevoraussetzung. Der Nachweis kann vom Bieter durch das Gütezeichen Kanalbau Beurteilungsgruppe S des entsprechenden Sanierungsverfahrens erbracht werden. Aufgrund der Vielzahl am Markt eingesetzter Verfahrenstechniken ist das Gütezeichen Kanalbau Beurteilungsgruppe S in unterschiedliche Sanierungsverfahren unterteilt. Als Beispiel sei hier die Gruppe S10 für die Roboterverfahren bzw. die Gruppe S42 für die Sanierung von Bauwerken und begehbaren Kanälen genannt. Eine darüber hinausgehende Zuordnung zu Systemanbietern bzw. von Materialien ist durch das zur Gütezeichenverleihung gehörige Verfahrenshandbuch gegeben, in dem definiert sind:

  • Ausgangsmaterialien (mit zugehöriger Eignungsprüfung),
  • Anwendungsbereich des Verfahrens,
  • detaillierte Beschreibung der Arbeitsschritte bei der Ausführung sowie
  • Muster-Dokumentation zur Eigenüberwachung mit Soll-Vorgaben für die maßgebenden Ausführungsparameter.

Um der Weiterentwicklung der Sanierungstechniken bzw. der einschlägigen Regelwerke Rechnung zu tragen, passt der Güteausschuss der Gütegemeinschaft die Struktur dieser Untergruppen bei Bedarf an. Im Zuge dieser Anpassung wurde die Untergliederungen der Gruppen zu den Gütezeichen Kanalbau S10, S20 und S42 zum 1. November 2015 aktualisiert (Tab. 1).

In der Vergangenheit wurde zwischen Spachtel- und Verpressarbeiten an Schadstellen des Kanalrohres einerseits (Gruppe S10.1) und an schadhaften Stutzen andererseits (Gruppe S10.2) unterschieden. In der Praxis sind beide Arbeitstechniken jedoch aufgrund der zum Einsatz kommenden Gerätetechnik so eng miteinander verbunden, dass eine Unterscheidung nicht praxisgerecht ist. Die Roboter-Stutzenverpressungssysteme (bisher S10.2) wurden deshalb in die bestehende Gruppe S10.1 Roboter-Spachtel-/Verpresssysteme überführt. Aufgrund der im Regelwerk enthaltenen Unterscheidung von Injektionen und Spachtel-/Verpresssystemen wurde darüber hinaus das Hächler-System der Technikgruppe S10.4 (Roboter-Injektionssysteme) zugeordnet. Die Sanierung von Anschlüssen (Stutzen) kann sowohl mit dem Verfahren der Gruppe S10.1 als auch S10.4 durchgeführt werden.

Zusammengefasst ergibt sich für die Roboterverfahren künftig folgende Unterscheidung:

S10.1 Roboter-Spachtel-/Verpresssysteme

S10.3 Roboter-Spezial-Systeme

S10.4 Roboter-Injektionssysteme

Die Beurteilungsgruppen S20 "Bauwerkssanierung" und S42 "Beschichtungsverfahren" wurden im Sinne einer einfacheren Zuordnung in der neuen Gruppe S42 "Sanierung von Bauwerken und begehbaren Kanälen" zusammengefasst. Es ergibt sich folgende Einteilung:

S42.1 Maschinelle Beschichtung

S42.2 Händische Beschichtung

S42.3 Injektionen

S42.4 Fugensanierung

Von der Umstellung betroffene Gütezeicheninhaber wurden informiert und erhielten aktualisierte Verleihungsurkunden, so die RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau. Informationen zu den jeweiligen Gütezeicheninhabern finden sich auch auf www.kanalbau.com, Gütezeicheninhaber-Suche. Auftraggebern wird empfohlen, bei Ausschreibungen von Arbeiten mit Roboter-Verfahren oder der Sanierung von Bauwerken und begehbaren Kanälen ihre Unterlagen in Hinblick auf die aktualisierten Beurteilungsgruppen zu überprüfen.

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