Handlungshilfen der BG Bau

Hygienische Anforderungen auf Baustellen umsetzen

Berlin (ABZ). - Gerade während der aktuellen Bedrohung durch das Corona-Virus ist es für die Gesundheit der Beschäftigten von größter Bedeutung, auf die notwendigen und vorgeschriebenen Hygiene-Regeln auf Baustellen zu achten. Konkrete Hinweise zur Umsetzung der räumlichen und hygienischen Anforderungen für Unternehmen gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) dazu in einer neuen Kurz-Handlungshilfe: „Einhaltung räumlicher und hygienischer Anforderungen auf Baustellen“. Zusätzlich bietet eine Entscheidungshilfe mit aufbereiteten Grafiken einen schnellen Überblick über die jeweiligen Anforderungen.

Die Kurz-Handlungshilfe soll Unternehmen dabei unterstützen, Mindestanforderungen in Bezug auf die Ausstattung von Baustellen mit Toiletten, Pausen- und Umkleideräumen umzusetzen und deren vorschriftsgemäße Reinigung zu beachten. Grundlage dafür ist die Regel für Arbeitsstätten (ASR A4.1). Mit der Handlungshilfe sollen Unternehmen die konkreten Anforderungen der jeweiligen Baustelle am Bildschirm direkt ermitteln, digital erfassen und mit Blick auf den Gesundheitsschutz der Beschäftigten umsetzen können.

„Mit einem Blick in die Kurz-Handlungshilfe kann der betriebliche Bedarf sofort zugeordnet und verbindlich eingetragen werden“, erklärt Prof. Frank Werner, stellvertretender Präventionsleiter der BG Bau. „Bis zu fünf Beschäftigte machen beispielsweise einen Waschplatz erforderlich, bei elf bis 20 Personen muss zusätzlich ein Duschplatz eingerichtet werden. Außerdem muss eine Handwaschgelegenheit mit fließendem Wasser und Papiertüchern vorhanden sein, und zwar möglichst nahe bei der Toilette.“

Weitere Vorgaben beziehen sich auf räumliche Anforderungen: So ist unter Umständen neben einem Pausenbereich ein zusätzlicher Umkleideraum erforderlich. „Besteht beispielsweise im Pausenraum keine Möglichkeit zum Wechseln der Kleidung oder haben Beschäftigte nicht die Gelegenheit, die Kleidung in geeigneten Schränken aufzubewahren, muss es einen zusätzlichen Umkleideraum geben“, so Werner weiter.

Die Handlungshilfe ist im Service-Bereich auf der Website der BG Bau (www.bgbau.de) abrufbar.

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