HBCD-Problematik

Dachdeckerhandwerk begrüßt neue Verordnung

Köln (ABZ). – Kürzlich hat der Bundesrat einer neuen Verordnung zugestimmt, die die Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen wieder vereinfachen soll. Vor allem das Dachdeckerhandwerk hatte unter der Neuregelung gelitten, die am 30. September 2016 in Kraft getreten war. Dadurch war der auch als Styropor bekannte Dämmstoff als gefährlich eingestuft worden; es kam zu Entsorgungsengpässen und Preisexplosionen. Durch eine Änderungsverordnung zur Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) Ende Dezember 2016 wurde diese Regelung für ein Jahr ausgesetzt. Die Bundesregierung hatte seinerzeit zugesichert, während dieses "Moratoriums" gemeinsam mit den Ländern eine dauerhaft tragfähige Lösung zur Überwachung und Entsorgung von allen persistent organischen Schadstoffen (POP) – wie z. B. Hexabromcyclododecan (HBCD) – zu suchen, ohne dass eine Einstufung als gefährlicher Abfall vorgesehen ist. Nach ZVDH-Informationen tritt die neue Verordnung ab 1. September 2017 in Kraft.Ulrich Marx, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZDVH) zeigte sich erfreut über die nun gefundene Lösung: "Wir sind sehr erleichtert, dass die HBCD-Problematik, die unsere Dachdeckerbetriebe, aber auch die Endkunden, monatelang in Atem hielt, ein gutes Ende gefunden hat. Mit der neuen Verordnung ist eine sicherere und umweltgerechte Entsorgung gewährleistet. Der Entsorgungsstau sollte damit auch bald aufgelöst werden. Kritisch werden wir allerdings weiterhin die Preisentwicklung beobachten. Auch werden wir die Handlungsweise einiger Entsorger und mögliche Verweigerungshaltungen im Blickfeld haben." Die neue Verordnung stellt dem Verband zufolge eine dauerhafte Lösung des Problems dar: Soweit Abfälle HBCD oder andere POPs enthalten, werden diese Abfälle dauerhaft als ungefährlich eingestuft. Um die vollständige thermische Verwertung sicherzustellen, wird ein Nachweisverfahren zur Sammelentsorgung eingeführt. Der entsorgende Handwerksbetrieb kann dabei den bewährten Sammelentsorgungsnachweis nutzen. Die Mengenbeschränkung für gefährliche Abfälle auf 20 t pro Baustelle und Jahr entfällt für HBCD-haltige Polystyrole aufgrund der fehlenden Einstufung als gefährlicher Abfall und weil der Sammelentsorgungsnachweis genutzt werden kann. Diese Regelung habe der ZVDH eingebracht, der kritisch anmerkte, dass diese Grenze bei nassen Materialien schnell erreicht werde. Auch sei die für das Dachdeckerhandwerk wichtige Präzisierung von Verbundstoffen vorgenommen worden: So würden in der Verordnung nun konkret XPS- und EPS-Dämmstoffe mit Bitumen- und PU-Kleber-Anhaftungen aufgeführt. Damit sind Anhaftungen an Dämmstoffen eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.

ABZ-Stellenmarkt

Relevante Stellenangebote
Aufsichtsperson I zur Ausbildung als Technische/r..., Niedersachsen Mitte  ansehen
Leitung (m/w/d) der Abteilung Tiefbau, Pullach im Isartal  ansehen
Seilbaggerfahrer (m/w/d), Jettingen-Scheppach  ansehen
Alle Stellenangebote ansehen

Ausgewählte Unternehmen
LLVZ - Leistungs- und Lieferverzeichnis

Die Anbieterprofile sind ein Angebot von llvz.de

ABZ-Redaktions-Newsletter

Freitags die aktuellen Baunachrichten direkt aus der Redaktion.

Jetzt bestellen