HDB, ZDB und Deutscher Abbruchverband kritisieren

"Mantelverordnung hemmt Recycling"

Bonn (ABZ). – "Wir stehen zu unserer Verantwortung, zukünftig mehr mineralische Bau- und Abbruchabfälle, insbesondere aus der größten Fraktion Boden und Steine, zu recyceln und hochwertig im Stoffkreislauf zu behalten. Aber man muss uns auch lassen", erklärten die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Abbruchverbandes, Andreas Pocha, des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung, Eric Rehbock, des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dieter Babiel, und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Felix Pakleppa, zu der aktuellen Diskussion um die umfangreich überarbeitete Mantelverordnung. Die Verbände ergänzen: "Und genau das ist das Problem bei der vom Bundesrat verabschiedeten Fassung der Mantelverordnung. Sie hemmt Recycling, aber auch die sonstige stoffliche Verwertung und führt zu einem erheblichen Anstieg der Deponierung von wertvollen Bauabfällen." Mehr als 80 Prozent der von der Mantelverordnung geregelten mineralischen Abfälle stammten originär aus dem Bau- und Abbruchbereich. Daher sei die Bau- und Abbruchwirtschaft von der Mantelverordnung auch weitaus stärker als andere Branchen betroffen. Wenn die vom Bundesrat beschlossene Fassung der Mantelverordnung unverändert in Kraft trete, würden mehr mineralische Bauabfälle als bisher auf die Deponien wandern. Deponieraum ist aber regional knapp und die Entsorgung daher teuer. "Das ist ökonomisch sowie ökologisch der falsche Weg. Entsorgungs- und Baukosten zahlt zwar der Auftraggeber, sie sind aber mit den Anforderungen, zum Beispiel bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, nicht zu vereinbaren. Ökologisch betrachtet sind Transporte von Bodenaushub quer durch Deutschland ohnehin ein Wahnsinn", erklärte Felix Pakleppa. Dieter Babiel ergänzte: "Die Mantelverordnung erschwert nicht nur mit ihren primär auf Boden- und Grundwasserschutz ausgerichteten Regelungen die Verwertung mineralischer Abfälle. Viele komplizierte Regelungen und bürokratische Anforderungen werden im praktischen Baugeschehen im Ergebnis zu weniger Verwertung, mehr Deponierung und damit höheren Entsorgungskosten führen. Und das bei einer Verordnung, die die Planung, den Bau und die Unterhaltung nahezu jeder Straßenbaumaßnahme betreffen wird.""Würde die Mantelverordnung in der jetzigen Fassung beschlossen, sind weitreichende Vollzugsprobleme bei Bauherren, Abfallerzeugern und Anlagenbetreibern vorprogrammiert; und es müssten deutlich mehr der wertvollen Bau- und Abbruchabfälle auf die Deponie, anstatt sie in der Kreislaufwirtschaft zu halten", so die Schlussfolgerung von Andreas Pocha.

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