Hinweise für die Praxis

Funktionstüchtige Tageslichtelemente auch bei schwierigem Wetter

von:

Bert BARKHAUSEN

Jet-Gruppe
Elektro-RWA-Beschläge der "JET-Firejet-Serie" bieten zusätzliche Kraftreserven für den Einsatz in schneereichen Gebieten. Foto: Jet

HÜLLHORST - Starke Windböen, Schneefälle oder unwetterartige Hagelschauer: Lichtkuppeln, Lichtbänder sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. . – Um ihre Funktionstüchtigkeit auch bei schwierigen Wetterbedingungen zu gewährleisten, gilt es bei der Planung und Dimensionierung verschiedene Faktoren zu berücksichtigen.Die Wetterextreme im Frühjahr und Sommer 2013 haben in einigen Regionen Deutschlands zu hohen Belastungen an Gebäuden und deren Bauteilen geführt. Dächer und Tageslichtelemente sind von den Unwettern direkt betroffen. Insbesondere starke Windböen und Schneelasten sind eine Belastungsprobe für die Tragfähigkeit der auf dem Dach verbauten Bauteile. Hinzu kommen Absicherungen gegen mögliche Durchstürze bei schneebedeckten Dächern sowie die Beachtung der Leistungsmerkmale von Rauch- und Wärmeabzugsbeschlägen (RWA-Beschläge). Bei der Planung und Dimensionierung von Lichtkuppeln und Lichtbändern gilt es daher die witterungsbedingten Einwirkungen auf Tageslichtelemente gesondert einzukalkulieren. Eine bedarfsgerechte Produktauswahl sowie die Kenntnis der Tragfähigkeit und Funktionsspanne tragen dazu bei, den Dachdeckergewerken ihre Arbeit erheblich zu erleichtern und sicherer zu gestalten.Bei hohem Schneeaufkommen tragen insbesondere Dächer einen Großteil des Gewichtes und sind somit hohen Belastungen ausgesetzt. Baurechtlich ist für das Dach ein Standsicherheitsnachweis für das Tragverhalten auch unter Schneebelastung zu erbringen. Die allgemeine Vorgehensweise dazu ist seit Ende 2010 im Eurocode geregelt, dessen Basis die DIN EN 1990 darstellt. Die entsprechenden Regelungen zur Schneelast ergeben sich aus der DIN EN 1991-1-3, wobei sich die jeweiligen Lastannahmen aus der Schneelastzone des Gebäudestandortes und der Geländehöhe ergeben. Dazu werden vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) detaillierte Listen veröffentlicht. Tageslichtelemente gehören nach Bauregelliste B Teil 1 zu den geregelten Bauprodukten. Dabei besitzen Lichtbänder in der Regel eine Allgemein bauaufsichtliche Zulassung (AbZ) oder ein EG-Konformitätszertifikat nach der Produktnorm DIN EN 14963. In Abhängigkeit von Lichtbandgröße, witterungsbedingten Einwirkungen sowie Beschaffenheit der Verglasung sind unterschiedliche Untersuchungen oder statische Berechnungen zur der Tragfähigkeit nötig.Lichtkuppeln werden über die Produktnorm DIN EN 1873 definiert. Abschnitt 5.4 dieser Norm legt die Kenngrößen der mechanischen Leistungen fest und unterteilt diese unter anderem in durch Windsog aufwärts gerichtete (UP – UpLoad) und durch Schneelast abwärts gerichtete Lasten (DL – DownLoad). Je nach Verglasungsmaterial, Kuppelkonstruktion und Abmessung sind sehr unterschiedliche Klassifizierungen möglich. Auch hier sind der konkrete Einsatzfall und damit die lokalen Einflussgrößen bei der Dimensionierung und Produktauswahl zu berücksichtigen."Bei besonders hohen Belastungen kann auch die Wahl einer Alternativkonstruktion interessant sein", erläutert Frank Bitter, Leiter der Technik bei der JET-Gruppe. "Wird die Grenze der Tragfähigkeit und somit der Standsicherheit eines gewölbten Lichtbandes erreicht, so bietet sich der Einsatz eines sattelförmigen Lichtbandes an. Auf den steiler geneigten Flächen bleibt weniger Schnee liegen, was wiederum die Lasten verringert."Der vorbeugende Brandschutz durch Rauch- und Wärmeabzug (RWA) ist eine der Hauptleistungen von Tageslichtelementen in Dachflächen. Durch ihre Lage sind diese ebenfalls unter dem Aspekt der witterungsbedingten Belastung zu betrachten. Hier ist die DIN EN 12101-2 mit verschiedenen Leistungsklassen zur Bewertung der Wind- und Schneelast für die Funktionselemente maßgeblich. Die jeweils nachgewiesene Leistung ist mit dem CE-Zeichen eines jeden einzelnen Gerätes angegeben. Hier sind die Richtlinien des VdS (Schadenverhütung GmbH) sowie des FVLR (Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e. V.) von besonderer Bedeutung. Der VdS verlangt beispielsweise für die Anerkennung eine Mindestschneelast von 500 N/m² inklusive der Berücksichtigung einer Windlast von 10 m/s. Die DIN EN 1991-ff hingegen befasst sich mit dem Tragverhalten starrer Tragwerkskonstruktionen und den maximalen Einwirkungen, denen sie im Ruhezustand standhalten muss. Eine Abgrenzung der DIN EN 1991-ff gegenüber der DIN EN 12101-2 sei jedoch aus Herstellersicht erforderlich, um eine unnötige Überdimensionierung der RWA-Geräte zu vermeiden. Die Berechnung der zu berücksichtigen Schneelast gemäß DIN EN 1991-1-3 würde die Eintrittswahrscheinlichkeit des einmal in 50 Jahren auftretenden maximalen Schneefalls zu Grunde legen. Hinzu käme ein mögliches Brandereignis, das sich während hoher Schneelasten innerhalb dieses Zeitraumes ereignen könnte. "Eine Überlagerung der beiden Extrem-Ereignisse ist jedoch sehr unwahrscheinlich", erklärt Bitter. "Die Erfahrungswerte zeigen, dass eine Mindestschneelast von 500 N/m², je nach Einzelfall, völlig ausreichend ist." Dieser Grenzwert ist seit vielen Jahren bewährt und hat sich entsprechend etabliert.Anbieter von Tageslicht- und RWA-Produkten, wie beispielsweise die JET-Gruppe, bieten für die RWA-Funktion verschiedene Beschlags-Systeme an. Neben den weit verbreiteten pneumatischen liefern elektromotorische betriebene Beschläge mit einer Spannung von 24 oder 48 V zusätzliche Kraftreserven für den Einsatz in schneereichen Gebieten. So bieten die Elektro-RWA-Beschläge der "JET-Firejet-Serie" in Abhängigkeit von Nenngröße und Betriebsspannung eine Bandbreite zwischen 650 und 2400 N/m² bei Lichtkuppeln und bei Lichtbandklappen zwischen 600 und 1250 N/m². Auch bei niedrigen Umgebungstemperaturen von bis zu –15 °C bleibt die Funktionalität erhalten. Aufgrund der erhöhten Leistungsfähigkeit der 24- und 48-V-Technik sind zudem weniger Schaltzentralen erforderlich. Dies reduziert auch den Installations- und Verkabelungsaufwand erheblich."Bei Räumungsarbeiten der Dachflächen ist besondere Vorsicht geboten", weiß Frank Bitter. "Auf diese neu entstandenen Verkehrsflächen wirken zusätzliche und unplanmäßige Belastungen. Zudem verdeckt die Schneedecke in das Dach eingelassene Bauteile wie Tageslichtelemente." Ungesicherte und schlecht gekennzeichnete Verkehrswege sowie nicht sichtbare Tageslichtelemente können so erhebliche Risiken bergen. "Bereits vor dem Betreten der Dachfläche sollte daher die Positionen von Dacheinbauten wie Lichtkuppeln oder Lichtbändern bekannt sein." Kennzeichnungen wie beispielsweise Umrandungen, Schneefahnen oder kollektive Sicherungen in Form von BG-geprüften Durchsturzgittern, bieten zusätzliche Sicherheit. Hinzu kommen individuelle Sicherungsmaßnahmen, wie persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), die an Anschlagpunkten oder Seilsicherungssystemen befestigt werden.

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