HOAI: Bundestag beschließt ArchLG

Berlin (ABZ). – Der Bundestag hat dem Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) zugestimmt. Darin festgeschrieben ist nun auch der Begriff der "Angemessenheit von Honoraren".

"Wir begrüßen die Entscheidung des Deutschen Bundestages, dass Ingenieur- und Architektenleistungen auch weiterhin angemessen honoriert werden sollen", kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Hans-Ullrich Kammeyer, den Beschluss. Damit seien die Abgeordneten der gemeinsamen Forderung von Bundesingenieurkammer, Bundesarchitektenkammer und AHO gefolgt. "Gute Qualität gibt es nicht zum Nulltarif", sagte Kammeyer. "Das gilt auch für Ingenieurleistungen. Daher ist dies auch eine gute Entscheidung im Sinne des Verbraucherschutzes." Die Änderung des ArchLG war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof mit seinem Urteil vom 4. Juli 2019 die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze der Honorar- und Gebührenordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gekippt hatte.

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