Hoffen auf die nächste Runde

Wird die Mantelverordnung zum umwelt- und wirtschaftspolitischen Desaster?

von: Johann Ettengruber
Ersatzbaustoffverordnung (EBV) Verbände
Johann Ettengruber. Foto: Ettengruber

Dachau. – Würde die Mantelverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit in der aktuell vorliegenden Fassung auf den Weg gebracht, und würden erst danach die Menschen begreifen, was damit angerichtet wird, kann man sich mögliche Schlagzeilen der Presse schon jetzt gut vorstellen: "Das BMU heizt die Klimabelastung an". Solche oder ähnlich harte Worte würden dann wohl in dicken Lettern zu lesen sein.

Das klingt angesichts der Grundaufgabe des Ministeriums widersinnig, würde im Zusammenhang mit der Mantelverordnung aber genau den Kern treffen. Mit einer wenig verhältnismäßigen Argumentation zur Verbesserung des Gewässerschutzes werden in dem Entwurf Grenzwerte für die Klassifizierung von Bauschutt als "Abfall" verschoben, die allein in Bayern jährlich rund 10 Millionen Tonnen Bauschutt als wertvollen Rohstoff für Recyclingbaustoffe mit einem Federstrich zum Abfall werden lassen.

Gefahr für Umwelt und Wirtschaft

Dieser "Abfall", der in Wahrheit gar keiner ist, weil er durch Recycling wieder zum wertvollen Baustoff verarbeitet werden kann, müsste dann mit Lkw in durchschnittlich 250 Kilometer weit entfernte Deponien verbracht werden. Das bedeutet grob gerechnet 400.000 Fahrten beziehungsweise 100 Millionen Kilometer Fahrstrecke von Schwerlast-Lkw oder auch 110.000 Tonnen CO2-Emission im Jahr.

Diese Umweltsünde muss und kann unter Nutzung des gesunden Menschenverstandes vermieden werden, ebenso wie die damit verbundenen sinnlosen Kosten. Auch wenn die Transporte dann zukünftig mit Elektro- oder Wasserstoff-Lkw durchgeführt würden – es bliebe eine Umwelt- und Kostenbelastung.

Die Hoffnung

So ist es nur zu begrüßen, dass im Rahmen der 136. Bauministerkonferenz am 24. und 25. September 2020 in Weimar eine von neun Ländern unterzeichnete Erklärung verfasst wurde, die dem bisherigen Entwurf entgegensteht und vor allem in folgenden Punkten dringende Veränderungen fordert:

  • Die Ausweitung der Regelung zum Ende der Abfalleigenschaft auf alle mineralischen Ersatzbaustoffe (MEB) der Ersatzbaustoffverordnung.
  • Reduzierung von drei vorgesehenen Analysemethoden auf eine (Schüttelverfahren).
  • Die Einführung beziehungsweise Beibehaltung einer Länderöffnungsklausel, um bewährte Länderverfahren beibehalten zu können.

Es bleibt zu hoffen, dass diese wesentlichen Punkte bei den weiteren Beratungen Berücksichtigung finden, im Sinne der Umwelt und der Wirtschaftlichkeit.

Die Lösung

Dabei ist die Lösung so einfach wie einleuchtend: Bauschutt nicht mit ungerechtfertigten Grenzwertverschärfungen als Abfall einstufen, sondern mit den heute in Bayern geltenden vernünftigen Grenzwerten zu dem zu machen, was es ist: Rohstoff für den Baustoff von morgen, der durch selektiven Rückbau gewonnen und ressourcenschonend aufbereitet wird. Damit leisten wir aktiven Klima- und Umweltschutz, weil wir:

  • die Kreislaufwirtschaft fördern: Abfälle werden recycelt und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt. Zudem werden durch die Aufbereitung gezielt Schadstoffe dem Stoffkreislauf entzogen.
  • unsere natürlichen Ressourcen wie Sand, Kies und Gesteinsmaterialien schonen: Recyclingbaustoffe substituieren diese Primärbaustoffe, wodurch der Rohstoffabbau reduziert, der dadurch bedingte Flächenverbrauch minimiert und Eingriffe in die Natur verringert werden.
  • luft-, lärm- und klimawirksame Emissionen mindern: Der Gesamtenergieverbrauch für die Herstellung von Recyclingbaustoffen ist im Vergleich zu Primärbaustoffen oftmals geringer. Durch die ortsnahe Aufbereitung kommt es zu kürzeren Transportwegen und einer Reduzierung von Verkehrsbelastungen.
  • unseren Bedarf an Verfüll- und Deponiekapazitäten reduzieren: Jede Tonne Recyclingbaustoff ist eine Tonne Bauabfall weniger, der in eine Verfüllung oder in eine Deponie verbracht werden muss. Die bereits heutzutage sehr knappen Deponiekapazitäten werden durch den Einsatz von Recyclingbaustoffen spürbar entlastet.
  • Baukosten senken aufgrund günstigerer Preise als bei bautechnisch vergleichbaren natürlichen Baustoffen oder geringerer Transportkosten. Zudem ist die Entsorgung von verwertbaren Bauabfällen an einer Recyclinganlage regelmäßig günstiger als an der Deponie.

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