IG Bau

EU öffnet Ausbeutung Tür und Tor

FRANKFURT/MAIN (ABZ). - Das noch vertrauliche Ergebnis der Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen Kommission, Rat und Parlament ("Trilog") über die "Durchsetzungsrichtlinie" zur Entsenderichtlinie ist durchgesickert. Ihr wurde bereits vom Ausschuss der Ständigen Vertreter (der Mitgliedstaaten im Europäischen Rat) zugestimmt. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) kritisiert das Ergebnis. Ihrer Meinung nach droht eine massive Verschlechterung der Arbeitnehmerrechte in Europa.

Zu dem Verhandlungsergebnis sagte der IG Bau-Bundesvorsitzende Robert Feiger: "Die EU-Verhandler betrachten die Entsendepraxis sehr einseitig unter rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie tun dabei fälschlicherweise so, als arbeiteten sämtliche Entsendefirmen seriös. Schutzmaßnahmen, die manche Gastländer für entsandte Arbeiter ergriffen haben, erklären sie faktisch für überflüssig. Dagegen müsste jede neue Schutzmaßnahme der Gastländer doppelt und dreifach als verhältnismäßig und zwingend erforderlich gerechtfertigt und vorab breit veröffentlicht werden. In der Praxis könnten sich schwarze Schafe unter den Betrieben rechtzeitig auf Kontrollen und andere Maßnahmen zur Aufdeckung von Verstößen gegen die Mindestarbeitsbedingungen einstellen."

Es handele sich, so Feiger, bei der Vorenthaltung der im Gastland zu zahlenden Mindestlöhne bei der Entsendung fast nie um Bagatellverstöße, sondern meist um systematische Kriminalität im großen Stil. Die Täter setzten zulasten ihrer Beschäftigten bspw. gefälschte Lohn- und Stundenlisten, falsche Lohnquittungen, missbrauchte Blankounterschriften, falsche Eidesstattliche Versicherungen und andere falsche Dokumente ein. Dabei würden die Arbeiter oft auch noch um Rentenansprüche, Steuerrückzahlungen und Urlaubsansprüche betrogen. Statt ihnen Spesen zu zahlen, werde selbst ihr Grundlohn um Kosten für Unterkunft, Werkzeug und Arbeitskleidung gekürzt.

Durch das Verhandlungsergebnis würden die Kontrollen im Gastland im Grunde auf eine enge Liste des heute Üblichen eingeschränkt, meinte Feiger. Dabei habe gerade die Unzulänglichkeit der heutigen Kontrollmaßnahmen dazu geführt, über eine solche Richtlinie überhaupt nachzudenken. Die Anmeldungen der Entsendefirmen dürften nur noch für die Durchsetzung von Mindestarbeitsbedingungen genutzt werden, nicht mehr zur Verfolgung anderer Delikte und der organisierten Kriminalität. Die heute noch erlaubte und bußgeldbewehrte Pflicht für Entsendefirmen, den Einsatz im Gastland vor Beginn anzumelden, würde abgeschwächt: Sie müssten sich künftig nur noch "bei Beginn" anmelden. Unseriöse Firmen würden dies ausnutzen: Wenn sie unangemeldet zufällig doch in eine Kontrolle gerieten, hätten sie angeblich gerade eben mit dem Einsatz begonnen.

Dietmar Schäfers, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG Bau, zieht dann auch folgendes Fazit: "Leider ist das Ergebnis des Trilogs damit keine Durchsetzungsrichtlinie sondern eine Mogelpackung. Käme die Richtlinie in dieser Form, würde bei grenzüberschreitendem Arbeitereinsatz künftig sogar die Anwendung extrem niedriger Herkunftslandregeln drohen. Dazu müssen Entsendefirmen die Regeln nur so konsequent missachten, dass nicht mehr von einer echten Entsendung ausgegangen werden kann. Die besonders kriminellen Arbeitgeber werden für ihre Kriminalität auch noch bevorzugt! Kein Wunder, dass auch die Arbeitgeberverbände der deutschen Bauwirtschaft diese Richtlinie ablehnen."

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