IG Bau

Probleme bei Umsetzung der Rente ab 63 sind lösbar

FRANKFURT/MAIN (ABZ). - Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG Bau) sieht in den Einwänden der Deutschen Rentenversicherung keine Hinderungsgründe, die geplante Rentenreform der Bundesregierung umzusetzen. "Das Ziel der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ist nach wie vor richtig. Menschen, die ihr Leben lang hart gearbeitet haben, müssen die Möglichkeit haben, ohne Abschläge vorzeitig in Rente gehen zu können. Wer jung anfängt, hält nicht so lange durch. Deshalb sind 45 Beitragsjahre genug. Es ist nur fair, dabei wiederkehrende Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit mit anzurechnen", sagte der IG Bau-Bundesvorsitzende Robert Feiger. Im Baubereich hätten insbesondere bis zur Einführung des Saison-Kurzarbeitergeldes viele Beschäftigte jeden Winter ihren Job verloren und dann Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II erhalten. Deswegen sei die Arbeit aber nicht weniger hart. Nach 45 Jahren könnten sie einfach nicht mehr. Die IG Bau erkenne an, dass eine lückenhafte Datenlage bei den Arbeitslosenzeiten ebenso eine Hürde darstelle wie die ungleiche Behandlung von Beziehern von Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe.

"Diese Differenzierung erscheint politisch willkürlich und deshalb womöglich verfassungsrechtlich problematisch", sagte Feiger. Der Einführung einer Rente ab 63 stehe dies aber nicht entgegen. Niemand sei gezwungen diese Unterscheidung zu treffen.

Im Koalitionsvertrag sei vereinbart worden, dass sämtliche Zeiten der Arbeitslosigkeit anerkannt würden. Wenn die Regierung dies entsprechend umsetze, sei die Datenlage für die Rentenreform vorhanden und eine Ungleichbehandlung stünde ihr ebenfalls nicht im Weg. Soweit es darum gehe, nur Menschen die Rente ab 63 zu ermöglichen, die lange gearbeitet hätten, müsse eine Deckelung der Arbeitslosenzeiten aber so ausgestaltet werden, dass sie die Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft mit ihren typischen saisonalen Ausfallzeiten nicht von der Rente mit 63 ausschließe.

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