Im Kontext der Bauwirtschaft

Entwicklungen in der Altersvorsorge diskutiert

Altersvorsorge Baupolitik
Andrea Nahles, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, begrüßte die Teilnehmer des Symposiums. Foto: Soka Bau

BERLIN (ABZ). - Ende Januar fand in Berlin zum sechsten Male das von Soka-Bau organisierte Symposium der Tarifvertragsparteien statt. In diesem Jahr drehte es sich um das Thema gesetzliche Renten und betriebliche Altersversorgung im Kontext der Bauwirtschaft. Mehr als 100 Experten aus Politik, Wirtschaft und der Rechtswissenschaft diskutierten dabei neue Entwicklungen in der Altersvorsorge. Wolfgang Koberski, Vorstandsmitglied von Soka-Bau, wies in seiner Eröffnungsrede darauf hin, dass die Bauwirtschaft mit der Einführung der arbeitgeberfinanzierten Rentenbeihilfe vor fast 60 Jahren bereits eine Versorgungslücke der Beschäftigten geschlossen habe und damit Vorreiter bei der Entwicklung der betrieblichen Altersversorgung (bAV) gewesen sei. Zusätzliche Bedeutung erhielte die bAV heute als mögliches Mittel gegen den Fachkräftemangel, da sie die Attraktivität eines Arbeitgebers erhöht.

Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales (BMAS) Andrea Nahles stellte in ihrer Begrüßung heraus, dass sich die Sozialkassenverfahren in der Bauwirtschaft als solidarisches System zur Absicherung individueller Risiken bewährt haben. In der übrigen Wirtschaft müsste die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge allerdings noch gestärkt werden – insbesondere bei kleineren Betrieben. Hans-Ludwig Flecken, Abteilungsleiter im BMAS stellte daran anknüpfend aktuelle Reformvorhaben in der Rentenpolitik vor. Auf der Grundlage des geplanten neuen Paragrafen 17b des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) könnten die Tarifpartner tarifvertraglich gemeinsame Einrichtungen gründen, ohne Einstandspflicht des Arbeitgebers (Pay and Forget), wenn der Pensionsfonds bzw. die Pensionskasse Mitglied im Pensionssicherungsfonds wird. Darüber hinaus wird im Fall der Schaffung einer gemeinsamen Einrichtung mit der reinen Beitragszusage eine neue Form der Versorgungszusage ermöglicht. Um die Verbreitung der bAV in kleinen Unternehmen zu steigern, besteht zusätzlich die Option der Allgemeinverbindlicherklärung.

Dr. Anna Ritzberger-Moser vom österreichischen Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz stellt mit der Schwerarbeitspension und dem Überbrückungsgeld zwei Vorruhestandsregelungen für Beschäftigte mit harter körperlicher Arbeit vor. Letzteres wird als Branchenlösung in der Bauwirtschaft aus Zuschlägen im Umlageverfahren finanziert. Da das Überbrückungsgeld erst zu Jahresbeginn gestartet ist, könnten allerdings noch keine belastbaren Aussagen hinsichtlich der Inanspruchnahme getroffen werden. Prof. Schlewing, Richterin am Bundesarbeitsgericht, erläuterte Urteile zur betrieblichen Altersversorgung. In vielen Fällen von Altersabstandsfragen also Beschränkungen des Anspruchs auf Leistungen aus der bAV nach Alter und Wartezeit wurde in jüngsten Urteilen kein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot festgestellt. Grundsätzlich müssten die festgelegten Altersgrenzen aber angemessen sein.

Prof. Rolfs von der Universität Köln unterzog den Vorschlag des BMAS für den Paragraphen 17b BetrAVG einer kritischen Betrachtung. Die Möglichkeit der reinen Beitragszusage hält Prof. Rolfs als Differenzierung im Sinne der Tarifautonomie für angemessen und auch mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Jean-Baptiste Abel vom Deutschen Gewerkschaftsbund sowie Alexander Gunkel von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sprachen sich in einer anschließenden Diskussionsrunde für bessere Rahmenbedingungen für die bAV, insbesondere eine stärkere steuerliche Förderung, aus.

Abschließend forderte Dietmar Schäfers, Stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU, vor dem Hintergrund des drohenden Fachkräftemangels in der Bauwirtschaft einen flexiblen Übergang in den Ruhestand, bei dem die Arbeitszeit evtl. verkürzt wird und/oder die Beschäftigten in einer anderen Funktion im Betrieb verbleiben. Andreas Schmieg, Vizepräsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), sprach sich ebenfalls dafür aus, die physische Belastung im späteren Erwerbsleben zu verringern und mit entsprechender Prävention dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben entgegenzuwirken. Frank Dupré, Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB), sprach sich zur Erhöhung des Verbreitungsgrades der betrieblichen Altersversorgung für eine deutliche Anhebung des Dotierungsrahmens für steuer- und sozialversicherungsfreie Beitragszahlungen, und zwar auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze, aus, und machte deutlich, dass das österreichische Modell eines Überbrückungsgeldes Fehlanreize schaffe; auch für ältere Arbeitnehmer müsse sich Arbeiten mehr lohnen als Nichtarbeit.

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