In bewohnten Mehrparteienhäusern

Asbesthaltige Bodenbeläge entfernen

Klebstoffe
Die Heitkamp Umwelttechnik GmbH hat ein Verfahren zum Abschleifen von asbesthaltigen Klebern entwickelt, das die Beeinträchtigung für die Bewohner gering hält, schnell durchführbar und kostengünstig ist. Foto: Heitkamp Umwelttechnik

Herne (ABZ). – Asbesthaltiger Kleber ist bei der Wohnraumsanierung ein immer größer werdendes Thema, da dieser bis in die 80er-Jahre vielfach für das Aufbringen von Bodenbelägen im Wohnungsbau verwendet wurde. Wird bei Renovierungsarbeiten der Kleber beschädigt oder unfachmännisch bearbeitet, werden krebserzeugende Fasern freigesetzt, die für alle Beteiligten gesundheitsschädlich sind.

Mit Einführung der überarbeiteten Gefahrstoffverordnung vom November 2010 ist ein Abtrag der Oberfläche von Asbestprodukten verboten, mit Ausnahme der Verwendung eines emissionsarmen Verfahrens, das behördlich oder von den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt ist (vgl. hierzu Gefahrstoffverordnung vom 26. November 2010, Anhang II, Nummer 1 (1) 2.). Die zugelassenen Arbeitsverfahren sind unter den der DGUV (Deutscher Gesetzlicher Unfallversicherungsverband) 201-012 (bisher BGI 664) als standardisierte Arbeitsverfahren geringer Exposition gegenüber Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten veröffentlicht. Für das Entfernen von Bodenbelägen gibt es die BT11- und BT15-Verfahren, für das Abschleifen von asbesthaltigen Klebern das BT17- und BT33-Verfahren. Beim Einsatz der o. g. Verfahren sind keine umfangreichen Schutzmaßnahmen gemäß TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe Asbest: Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten) erforderlich.

Die Heitkamp Umwelttechnik GmbH hat ein Verfahren zum Abschleifen von asbesthaltigen Klebern entwickelt (BT 17.21), das nach eigner Aussage die Beeinträchtigung für die Bewohner gering hält, zudem schnell durchführbar und kostengünstig ist: In den Wohnungen werden zuerst alle nicht zu sanierenden Bereiche mittels Folie räumlich abgetrennt und eingebaute Installationen wie Heizkörper mit PE-Folie geschützt. Nach Entfernen des Bodenbelags wird der Kleber mit einer zugelassenen Bodenschleifmaschine mit automatischer Unterdrucküberwachung unter Direktabsaugung mit vorgeschaltetem Vorabscheider abgeschliffen. Anschließend werden die Randbereiche mit der Handschleifmaschine mit automatischer Unterdrucküberwachung unter Direktabsaugung sowie vorgeschaltetem Vorabscheider bearbeitet.

An schwer zugänglichen Stellen wird der Kleber mit Hammer und Handmeißel unter permanenter Absaugung mit einem zugelassenen baumustergeprüften Industriesauger der Staubklasse H abgestoßen. Das Verfahren zum Entfernen von asbesthaltigen Klebern ist geprüft und somit expositionsarm. Mietausfälle durch Leerstand ganzer Wohnungseinheiten gehören der Vergangenheit an, heißt es vonseiten der Heitkamp Umwelttechnik. Bei der Durchführung dieses Verfahrens werde der Estrich nicht zerstört, sondern bleibe weiter nutzbar, die zu entsorgenden Asbestmengen würden sich erheblich verringern. Daher sei es für den Einsatz in Wohnräumen sowie für Bürogebäude und öffentliche Gebäude besonders geeignet.

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