In Österreich
Deponieverbot für Recycling-Baustoffe
Zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft solle im Einklang mit der Abfallhierarchie angestrebt werden, dass Abfälle, die sich für Recycling und andere Formen der Verwertung eignen, zukünftig nicht auf Deponien zur Ablagerung angenommen werden, informiert der Verband. Dies sind ab 1.1. 2024 Ziegel aus der Produktion, Straßenaufbruch, technisches Schüttmaterial, Betonabbruch, Gleisschotter, Asphalt, Einkehrsplitt und Recycling-Baustoffe der Qualitätsklasse U-A. "Baustoff-Recycling ist österreichweit als Stand der Technik anzusehen. Seit über 30 Jahren wurde nach den Richtlinien für Recycling-Baustoffe des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes ein Markt aufgebaut, an dem heute hunderte Produzenten teilhaben. Seit 2016 gibt es ein vorzeitiges Abfallende für Recycling-Baustoffe mit der besten Umweltqualität. Der Anteil an zu deponierendem Material betrug schon bisher nur mehr 7 Prozent der mineralischen Baurestmassen. Es war der logische Schritt, dass für verwertbare Mineralstoffe ein Verbot der Deponierung auf politischer Ebene ausgesprochen wird", so Martin Car, langjähriger Geschäftsführer des Österreichischen Baustoff-Recycling Verbandes (BRV).
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