Interessengemeinschaft schlägt Alarm

Verfüllung droht Verbot

DACHAU (ABZ). - Die Vertreter der Interessengemeinschaft Verfüllung in Bayern haben die dortigen Verfüllbetriebe angeschrieben und darin auf eine vom Bund geplante Verordnung hingewiesen, nach der die Verfüllung von Bauschutt/unbrauchbarem Aushub praktisch verboten werden soll. An der Interessengemeinschaft beteiligt ist u. a. auch der Vorstandsvorsitzendedes Deutschen Abbruchverbandes, Johann Ettengruber, mit seinem Unternehmen in Dachau.

Mit der sogenannten Mantelverordnung wolle der Bund die Verwertung mineralischer Abfälle bundesweit einheitlich regeln. Die gute Nachricht, so die Interessengemeinschaft sei in dem Zusammenhang, dass das Recycling von Bauschutt und der Einsatz von RC-Baustoffen hierüber gefördert werden sollen. Entschieden abzulehnen ist nach Meinung der Verfasser des Rundbriefes allerdings, dass nach diesen Plänen nicht-recyclingfähiger Bauschutt oder Chargen, die sich nach Aufbereitung nicht als RC-Baustoff eignen, nicht mehr verkippt werden dürfen. Außerdem solle künftig nur noch Boden verfüllt werden, der Grenzwerte einhalten müsse, die teilweise unter denen lägen, die als Trinkwasser auch für Babynahrung empfohlen würden. "Das heißt, dass selbst Z-0-Material oftmals nicht mehr verfüllt werden dürfte, geschweige denn Materialien, die höheren Zuordnungswerten zuzuordnen sind. Damit wird die Verfüllung faktisch weitestgehend verboten", so die Feststellung der Vertreter der Interessengemeinschaft.

Statt dessen sollen diese Materialien nach dem Willen des Gesetzgebers nur noch in Deponien verbracht werden dürfen, wird in dem Rundschreiben weiter aufgeklärt. Transportwege von mehreren 100 km seien damit vorprogrammiert. "Dabei wird die sehr positive Erfahrung, die wir über 15 Jahre in Bayern mit der Verfüllung nach Eckpunktepapier gesammelt haben, völlig ignoriert", heißt es in dem Schreiben. Die Verfüllbetriebe könnten ihre Genehmigung in die Papiertonne werfen (außer es sei darin ausdrücklich eine Bestandsschutzklausel enthalten), denn diese Verordnung solle unmittelbar und ohne Übergangsfrist gelten. "Das nennen wir Enteignung", so das Urteil der Briefschreiber.

Manch einer werde sogar seine Existenzgrundlage gänzlich verlieren. Allein in Bayern entfielen jährlich ca. 45,6 Mio. t (Stand 2012) mineralische Abfälle an, wovon zzt. ca. 27 Mio. t verfüllt würden, informieren die Vertreter der Interessengemeinschaft Verfüllung und stellen gleichzeitig die Frage, wohin diese Mengen in Zukunft gebracht werden sollen. Der Entsorgungsnotstand ist ihrer Meinung nach vorprogrammiert. Für die Bau- und Abbruchbranche und damit für die Bauherren würden die Entsorgungspreise in den Himmel schießen. Illegalen Entsorgungswegen, für die dann aber sicher nicht der Bund verantwortlich gemacht werde, seien damit vorprogrammiert.

Die Vertreter der Interessengemeinschaft Verfüllung bitten Firmen, die auch gegen die Pläne sind und sich wehren wollen, sich mit ihr in Verbindung zu setzen (info@in-teressengemeinschaft-verfuellung.de). Gemeinsam solle dann an die zuständigen Stellen in der Bayerischen Staatsregierung, aber auch an Landtagsabgeordnete, Bürgermeister, Landräte und so weiter herangetreten werden, um auf diese gesetzliche Fehlentwicklung zu Ungunsten Bayerns hinzuweisen und praktikable Lösungen aufzuzeigen.

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