Juristisches Tauziehen um Waldschlößchenbrücke

Klage wurde erneut abgeschmettert

Leipzig (dpa). – Das juristische Tauziehen um die Dresdner Waldschlößchenbrücke ist vorerst beendet. Das umstrittene Bauwerk darf stehen bleiben, urteilte kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Aktenzeichen: 9 C 3.16). Zwar stellten die Richter fest, dass der dem Bau zu Grunde liegende Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig war, machten aber auch klar, dass die Behörden nachbessern können. Damit ging eine Klage der Grünen Liga Sachsen ins Leere, die den Planfeststellungsbeschluss in Gänze kippen und für nicht vollziehbar erklärt haben wollte.

Die Leipziger Richter ordneten an, dass für das Baugebiet der Brücke in der Landschaft des berühmten Elbpanoramas eine Verträglichkeitsprüfung nach den strengen europäischen FFH-Richtlinien nachgeholt werden muss. Dabei werde festzustellen sein, ob durch die Brücke eine Verschlechterung für die dort lebenden Arten verursacht wurde. Allerdings müssten nicht nur die negativen Auswirkungen untersucht werden, auch sich ergebende positive Aspekte müssten berücksichtigt werden. Auch die möglichen Auswirkungen von alternativen Lösungen wie etwa einem Tunnel seien zu beachten. Um die Brücke hatte es jahrelang Streit gegeben. Einerseits hatten sich die Dresdner in einem Bürgerentscheid für den Bau der Elbquerung ausgesprochen, anderseits gab es Massenproteste, es kam sogar zu Anschlägen auf die Baustelle. Anträge auf einen Baustopp scheiterten mehrfach, Gerichte wiesen die Klagen von Brückengegnern reihenweise zurück.

2009 wurde dem Dresdner Elbtal der Welterbetitel der UNESCO aberkannt, weil die Waldschlößchenbrücke das Landschaftsbild "dramatisch" verändere. Die Bundesverwaltungsrichter legten keinerlei Fristen fest, innerhalb derer die Nachprüfungen erfolgen müssen.

Zugleich stellten sie fest, dass die Frage, ob die Brücke weiterhin genutzt werden dürfe, nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sei. "Die Dresdner behalten ihre Brücke", stellte Uwe Dewald fest, der bei der Landesdirektion Sachsen in Dresden für die Planfeststellungen verantwortlich zeichnet.

Wenn der durch die Ergebnisse der Nachprüfungen ergänzte Planfeststellungsbeschluss vorliegt, könnten Naturschützer und Umweltverbände erneut versuchen, ihn zu Fall zu bringen. Dann müssten sie wieder vor dem Verwaltungsgericht in Dresden klagen. Ein neuer jahrelanger Schlagabtausch ist also nicht gänzlich ausgeschlossen.

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