Kampf gegen Schwarzarbeit

Soka-Bau verstärkt Zusammenarbeit mit Zoll

Wiesbaden (ABZ). – Die Bauwirtschaft ist vergleichsweise stark von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit betroffen. Soka-Bau hat aus diesem Grund bereits in der Vergangenheit mehrere Maßnahmen ergriffen. Soka-Bau überprüft die Einhaltung des Mindestlohns, unterstützt beim Nachunternehmereinsatz und wirkt in regionalen Bündnissen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung mit. Insbesondere arbeitet Soka-Bau intensiv mit der Bundesagentur für Arbeit und dem Zoll zusammen. Die Kooperation mit dem Zoll wurde diesbezüglich noch verstärkt: Neuerdings werden für die Risikoanalyse des Zolls eigene Datenauswertungen geliefert, damit dieser noch gezielter als bisher gegen Missstände vorgehen kann. In der Bauwirtschaft ist – laut Ergebnissen wissenschaftlicher Studien – illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit relativ weit verbreitet. Mindestlohnunterschreitung, Scheinselbstständigkeit und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung führen zu Wettbewerbsverzerrungen und prekären Arbeitsverhältnissen. Durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung entsteht ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden, von dem insbesondere die öffentlichen Finanzen und sozialen Sicherungssysteme betroffen sind. Außerdem werden durch Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung legale Beschäftigungsverhältnisse vermindert, Arbeitskräfte ausgebeutet und die Ausbildung von qualifizierten Nachwuchskräften vernachlässigt. Die durch den Zoll aufgedeckten Schadenssummen in der Baubranche (aus Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) beliefen sich im vergangenen Jahr auf rd. 417 Mio. Euro. Um die legale Beschäftigung zu fördern, dem tarifvertraglichen Auftrag entsprechend einen vollständigen und fristgerechten Einzug der Sozialkassenbeiträge zu gewährleisten sowie vergleichbare Wettbewerbsbedingungen für alle Baubetriebe herzustellen, ergreift Soka-Bau u. a. folgende Maßnahmen:

  • Prüfung auf Einhaltung des Mindestlohnes,
  • Unterstützung beim tarifkonformen Nachunternehmereinsatz,
  • Mitwirkung in regionalen Bau-Bündnissen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit,
  • Intensive Zusammenarbeit mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der legalen Beschäftigung.

Das Gesetz zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung (SchwarzArbG) räumt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls Prüfbefugnisse ein, die ihm u. a. die Befragung von Personen und die Prüfung von Geschäftsunterlagen auf Baustellen ermöglichen. Über 6700 Zöllnerinnen und Zöllner sind für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung insgesamt bundesweit im Einsatz, um Schwarzarbeit in allen Branchen zu bekämpfen. Zoll und Soka-Bau wirken in Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren auch insoweit zusammen, als die Beitragsnachforderungen, die aufgrund der Prüffeststellungen des Zolls entstehen, in die Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren einfließen. Der Zoll betreibt ein zentrales Risikomanagement für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in der Generalzolldirektion. Aufgabe des Risikomanagements ist es, Strategien zu entwickeln, die es den örtlichen Prüfungs- und Ermittlungsstellen ermöglichen, gezielter als bisher Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen. Das Risikomanagement stützt sich bei seinen Entscheidungen auf einen umfassenden Datensatz. Neu ist in diesem Zusammenhang, dass Soka-Bau das Risikomanagement mit eigenen Auswertungen beliefert.

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