Kantengeprüftes Material

Norm für Höhensicherheitsgeräte wird auf EU-Ebene überarbeitet

von:

Stefan HAASE

Sicherheit
Capital Safety hat auf der A+A 2013 ein neues kantengeprüftes Höhensicherungsgerät in verschiedenen Ausführungen vorgestellt, das Nano-Lok Edge (hier als zweisträngiges Modell).
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Als kantengeprüft gelten Materialien nach der EU-Empfehlung RfU CNB 11 060, wenn sie an einer Stahlkante mit einem Radius von 0,5mm getestet wurden. Fotos: Capital Safety

HAMBURG. – Welche Belastungen eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) aushalten muss, wenn sie an einer Kante beansprucht wird, beruht bislang auf Empfehlungen – das könnte sich noch in diesem Jahr ändern. Trapezbleche, Metalldächer, Stahlträger und Profile – in der Bauindustrie ist es alltäglich, im Umfeld von scharfen Kanten zu arbeiten. Das allein ist kein gravierendes Sicherheitsproblem, doch wenn die Arbeiten in hoher Höhe stattfinden, steigt die Verletzungs- und Lebensgefahr: Bei Beanspruchung oder gar einem Sturz über eine scharfe Kante besteht die Möglichkeit, dass das Verbindungsmittel – also das Stück Seil, das den Anwender mit dem Anschlagpunkt verbindet – reißt.

Das Risiko hierfür ist besonders hoch, wenn Verbindungsmittel horizontal eingesetzt werden, der Anwender ebenerdig und nicht oberhalb seines Kopfes mit dem Sicherungsseil fixiert ist, beispielsweise bei Arbeiten auf einem Stahlträger: Aufrecht stehend an einer Kante kann eine Person, mit einem Höhensicherungsgerät gesichert, eine Strecke von mindestens 1,50 m im freien Fall über eine Kante stürzen. Das Sachgebiet PSA gegen Absturz/Rettungsausrüstungen im Fachbereich PSA der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) hat in Testverfahren festgestellt, dass bei derartigen Stürzen die bislang üblichen Chemiefaserseile mit einem Ø von 12 beziehungsweise 16 mm reißen können – in der Versuchsreihe war das in über der Hälfte der Tests der Fall. Verbindungsmittel aus verzinktem Stahldrahtseil mit einem Ø von 5 mm versagten sogar komplett beim Sturz über die Kante.

Abhilfe verschaffen besonders widerstandsfähige Materialien, doch genau hier liegt das Problem: Derzeit ist nicht verbindlich definiert wie das Prüfverfahren verlaufen sollte, mit dem Hersteller die Kantenstabilität ihrer Verbindungsmittel testen und belegen müssen. Kantengeprüftes Material kann demnach unter Umständen unterschiedlichen Anforderungen entsprechen.

Zwar hat der deutsche Normenausschuss auf Initiative der BG Bau bereits vor vielen Jahren Prüfgrundsätze zur "Überprüfung der Beanspruchung von Höhensicherungsgeräten" mit Hinblick auf Arbeitssituationen in der Nähe von Kanten erarbeitet. Die europäischen Prüfstellen für Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz sind diesem Ansatz gefolgt. Die Empfehlung CNB 11 060 der so genannten Vertikalgruppe 11 ist jedoch nicht verbindlich. Entsprechende Prüfungen können Hersteller "optional" durchführen und per Konformitätserklärung bestätigen. In jedem Fall ist eine Rücksprache beim Hersteller dringend ratsam, um sicher zu stellen, dass die empfohlenen Prüfkriterien angewandt wurden.

Diese rechtliche Grauzone könnte noch in diesem Jahr verschwinden: Derzeit wird auf EU-Ebene die Produktnorm für Höhensicherungsgeräte (DIN EN 360) überarbeitet, die Empfehlung CNB 11 060 voraussichtlich übernommen und damit verbindlich gemacht. Das gleiche gilt auch für die in diesem Jahr anstehende Überarbeitung der Norm für Falldämpfer (DIN EN 355) sowie für "Mitlaufende Auffanggeräte einschließlich beweglicher Führung" (DIN EN 353-2). Damit werden Hersteller rechtlich verpflichtet, die Verfahren für kantengeprüfte Verbindungsmittel gemäß der Norm umzusetzen und auszuweisen. Bislang hat lediglich die deutsche Gerüstbaubranche den Einsatz kantengeprüfter Verbindungsmittel, basierend auf den deutschen Grundsätzen, in bestimmten Situationen als bindend festgelegt. Darüber hinaus sind Unternehmen in Deutschland derzeit auf Grund der Gefährdungsbeurteilung verpflichtet, ihre Mitarbeiter mit kantengeprüften Verbindungsmitteln auszustatten.

Die Empfehlung CNB 11 060 regelt die Abmessungen innerhalb des Prüfverfahrens. So soll der Kantenradius bei 0,5 mm liegen und das Material einer Prüfkante aus Stahl sein. Zudem wird festgelegt, dass Hersteller in der Gebrauchsanleitung auf die Eignung des Höhensicherungsgerätes auf Grundlage des Prüfungsverfahrens eingehen. Für Höhensicherungsgeräte mit ein- und ausziehbaren Verbindungsmitteln empfiehlt die Norm sogar, eine Kantenbeanspruchung an einer Stahlkante "ohne Radius" zu testen.

Sollte sich eine europaweit einheitliche Prüfnorm für die Beanspruchung über eine Kante tatsächlich durchsetzen, wird die Auswahl eines kantengeprüften Produktes für den Anwender transparenter. Zudem wäre es ein enormer Fortschritt für ein grenzüberschreitendes Sicherheitsniveau bei Höhenarbeiten – auch wenn die Norm im europäischen Raum erst der Anfang sein kann. In asiatischen Ländern sowie in Australien beispielsweise sind kantengeprüfte Schutzmaßnahmen noch überhaupt kein Thema. Umso erfreulicher ist die wachsende Nachfrage nach kantengeprüften Verbindungsmitteln in Skandinavien, Österreich, Schweiz, Niederlanden, Frankreich und Großbritannien. Ob und in welcher Form ein kantengeprüftes Verbindungsmittel zum Einsatz kommen muss und wie ein Unternehmer seine Arbeiter bestmöglich sichert, muss er im Vorhinein im Rahmen der bei Höhenarbeiten anstehenden Risikoanalyse klären. Dazu gehört auch die Überprüfung der Gefahrstellen einer Baustelle im Hinblick auf gefährliche Kanten, unebene Flächen, den horizontalen Abstand zu festen Bauteilen sowie die Beschaffenheit der Aufschlagfläche. Zu beachten ist auch der Freiraum unterhalb des Standplatzniveaus des Arbeiters. Vor allem dieser spielt eine große Rolle für die Auswahl des geeigneten Sicherungssystems.

Es ist empfehlenswert, in jedem Fall die Gebrauchsanleitung des jeweiligen Produktes zu kennen und die Anweisungen des Herstellers zu achten. In der Regel gilt, dass für die sichere Benutzung kantengeprüfter Verbindungsmittel die Lage des Anschlagpunktes und der Winkel der Umlenkung an der Kante zu beachten sind. Der Anschlagpunkt des Auffangsystems darf nicht unterhalb der Standplatzebene des Anwenders liegen. Der Winkel der Umlenkung an der Kante muss mindestens 90° betragen.

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