Kartellamt verhängt Millionenbußen
Bonn (ABZ). – Das Bundeskartellamt hat verbotene Marktabsprachen bei Herstellern von Brückendehnfugen aufgedeckt. "Die zwei einzigen Hersteller auf dem Markt für mehrprofilige Brückendehnfugen haben über Jahre hinweg ein Quotenkartell gebildet", berichtete der Präsident des Bundeskartellamtes unlängst. Sie hätten den Markt unter sich aufgeteilt und zudem eine einheitliche Formel zur Preiskalkulation vereinbart. Die Wettbewerbsbehörde verhängte gegen die beiden Unternehmen, die Maurer SE, München, und die Mageba GmbH, Göttingen, Geldbußen in Höhe von insgesamt rund 7,3 Millionen Euro. Die Absprachen umfassten laut Bundeskartellamt sowohl Aufträge für Brückenneubauten als auch für Sanierungen. Das Kartell habe bis auf wenige Ausnahmen das gesamte bundesweite Marktvolumen für die Lieferung mehrprofiliger Übergangskonstruktionen abgedeckt und von 2001 bis 2019 bestanden. Bei dem Bußgeld berücksichtigte das Kartellamt, dass die Unternehmen bei der Aufklärung der Absprachen umfassend kooperierten und die Verfahren einvernehmlichen abgeschlossen werden konnten.
ABZ-Stellenmarkt
- Themen Newsletter Straßenbau bestellen