Keine Maut für GaLaBauer


Berlin (ABZ). – Der Bundestag hat das fünfte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes verabschiedet. Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) begrüßt die darin enthaltene Ausnahmeregelung für land- und forstwirtschaftliche (lof) Fahrzeuge und Transporte. Im Bundesfernstraßenmautgesetz ist nunmehr geregelt, dass "land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge im Güterkraftverkehr mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h" von der Mautpflicht ausgenommen sind. Leider sei es nicht gelungen, die von den Verbänden geforderte Erhöhung auf 60 km/h umzusetzen, wie der ZVG ergänzend kommentierte. Diese Forderung sei vom Bundestag mit Hinweis auf zu große Wettbewerbsverzerrungen gegenüber dem gewerblichen Güterkraftverkehr abgelehnt worden. Die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes wird ab 1. Januar 2019 in Kraft treten. "Besonders positiv bewerten wir auch die Klarstellung, nach der auf Leerfahrten im Zusammenhang mit den befreiten Transporten durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, ebenfalls keine Maut entfällt. Mit der Gesetzesänderung herrscht für unsere Gartenbaubetriebe nun endlich mehr Rechtssicherheit", erklärt ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer.

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