Klageabweisung im Fall der A1 Mobil

Urteil untermauert Bedenken gegen ÖPP

von: Jürgen Faupel

Hannover (ABZ). – Das Landgericht Hannover hat vor kurzem die Millionenklage des privaten Konsortiums A 1 Mobil wegen entgangener Mauteinnahmen abgewiesen. Nach Ansicht der Richter habe der Autobahnbetreiber das Verkehrsrisiko selbst zu tragen. Der Bund muss demnach die fast 780 Mio. Euro Entschädigung nicht zahlen, die der private Konzessionsnehmer bzw. Autobahnbetreiber wegen entgangener Mauteinnahmen verlangt hatte. Der Vorsitzende Richter Peter Bordt fand bei seiner Urteilsbegründung unmissverständliche Worte, als er feststellte: "Das Verkehrsmengenrisiko fällt in die Risikosphäre der Klägerin". Das ergebe sich ohne Zweifel aus dem Vertrag, den der Autobahnbetreiber mit dem Bund über den sechsspurigen Ausbau der Autobahn A 1 zwischen Hamburg und Bremen geschlossen hatte. Ohne Erfolg hatte der Betreiber A 1 Mobil dagegen argumentiert, die Finanz- und Wirtschaftskrise nach 2009 habe zu einem drastischen und unvorhersehbaren Einbruch im Lkw-Verkehr und damit bei den Mauteinnahmen geführt.Kritiker Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau, allen voran die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e. V. (BVMB), sehen sich durch das Urteil bestätigt. Nachdem die BVMB bereits im Jahr 2012 in einer Verbandsklage vor dem KG Berlin darauf hingewiesen hat, dass die Risiken bei einem ÖPP-Vertrag für den Mittelstand wesentlich belastender als bei einem konventionellen Bauvorhaben sind, bestätigt auch das Urteil des Landgerichts Hannover erneut diese Kritik.Die Bedenken des Mittelstands, insbesondere unüberwindbare Hürden bei der Projektfinanzierung von Großprojekten mit Projektvolumina von mehreren 100 Mio. Euro sowie für den Auftragnehmer nicht kalkulierbare Risiken über 30-jährige Projektlaufzeiten haben sich bei der A 1 Mobil bewahrheitet. Unabhängig davon, wie der Rechtsstreit in einer nächsten Instanz ausgeht, kann das Vertragsmodell nur als gescheitert angesehen werden. Das ÖPP-Projekt A 1 zeigt in aller Deutlichkeit, das sich die prognostizierte Win-Win-Hoffnung zerschlagen hat. Mit Blick auf die nicht kalkulierbaren Risiken besteht die große Gefahr, dass einer der Vertragspartner über einen Zeitraum von 30 Jahren verliert: entweder der private Betreiber oder der Bund und somit der Steuerzahler. Die hohen Risiken bei ÖPP-Vorhaben, die mitunter existenzzerstörend sein können, kann und will der Mittelstand nicht stemmen. ÖPP im Bundesfernstraßenbau ist kein Geschäftsmodell für die mittelständische Bauwirtschaft und mittelstandsfeindlich!Der Autor ist Geschäftsführer der Strassing GmbH, Bad Soden-Salmünster, und Vizepräsident der Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen e.V. (BVMB)

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