Klagen gegen neuen Elbtunnel abgewiesen

Leipzig (dpa). – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen gegen den Elbtunnel der Autobahn 20 in Niedersachsen abgewiesen. Die Planungen für das Teilstück zwischen Drochtersen bis zur Landesgrenze zu Schleswig-Holstein seien weder formell noch inhaltlich zu beanstanden, urteilte jetzt das Gericht in Leipzig. (Az.: BVerwG 9 A 18.15 und 9 A 19.15) Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) erklärte, er rechne nun bei einem optimalen weiteren Verlauf mit einem Baubeginn der Elbquerung im Jahr 2021. Der Umweltschutzbund BUND hatte zahlreiche planerische Mängel, eine fehlende Tunnelsicherheit sowie Eingriffe in den Natur- und Artenschutz gerügt. Ein Windparkbetreiber sah zudem seine Existenz durch den geplanten Autobahnbau gefährdet.

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