Klimaschutz-Sofortprogramm

DGNB unterstützt Programm und fordert weitere Maßnahmen

Stuttgart (ABZ). – Vor dem Hintergrund, dass Deutschland sein Klimaschutzziel 2020 aktuellen Analysen zufolge noch weiter verfehlen wird als bisher angenommen, wenn nicht umgehend weitere Maßnahmen eingeleitet werden, hat die Klima-Allianz Deutschland am 20. Oktober das Klimaschutz-Sofortprogramm 2018–2020 veröffentlicht. Als eine von 62 Organisationen unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V. das Programm und die in dem Papier skizzierten Punkte. Die DGNB fordert darüber hinaus für den Bereich "Gebäude" weitere Maßnahmen.

Maßnahmen, die dem Gebäudebereich zugeordnet werden können, fasst das Sofortprogramm in dem Abschnitt "Das Fundament für die Wärmewende legen" zusammen. Darin heißt es einleitend, dass "mittel- und langfristig weder die nationalen Klimaschutzziele, noch die international eingegangenen Verpflichtungen ohne eine umfassende Wärmewende insbesondere im Gebäudebereich und bei der Industriewärme einzuhalten sind." Ein Grund seien die deutlich zu niedrigen Sanierungsquoten im Gebäudebestand. Um die Trendwende hin zu einem weitgehend klimaneutralen Wärmesystem zu schaffen, nennt das Sofortprogramm eine Reihe von Maßnahmen.

Hierzu zählen bspw. die verbindliche Einführung von individuellen Sanierungsfahrplänen und die Schaffung von Rahmenbedingungen zur beschleunigten Einführung von Heizsystemen auf Basis Erneuerbarer Energien. Auch das "Investor-Nutzer-Dilemma" sei endlich zu lösen mit dem Ziel einer sozialverträglichen Sanierungsstrategie, an der sich Eigentümer, Vermieter und öffentliche Hand zu je einem Drittel beteiligen.

Neben diesen und den weiteren im Sofortprogramm benannten Maßnahmen stellt die DGNB folgende erweiterte bzw. zusätzliche Forderungen. U. a. müsse nach Ansicht der DGNB das in der aktuellen Legislaturperiode gescheiterte Gebäudeenergie-Gesetz schnellstmöglich verabschiedet und im Einklang mit den Klimaschutzzielen ausgestaltet werden. Zur Steigerung der Effektivität des neuen Gesetzes sei darüber hinaus die Forderung nach einem verpflichtenden Monitoring der Energie- und Treibhausgaswerte im tatsächlichen Betrieb des Gebäudes entscheidend. Die in den bisherigen Entwürfen formulierte "Stärkung des Vollzugs über Erfüllungsnachweise" sei nicht ausreichend. Für die Planung von Neubauten und Sanierungen müssten nicht zuletzt neben dem bisherigen Energiebedarf für Heizen, Kühlen, Warmwasser und teilweise Beleuchtung weitere CO2-Quellen in die Berechnungen für die Genehmigungsverfahren Einzug finden. Es sollten technologieoffene ambitionierte Zielwerte für die CO2-Intensität des Gebäudebetriebs entwickelt und vorgegeben werden, die einen größeren Betrachtungsrahmen als bislang ermöglichen. Zudem sollten die in den Baumaterialien gebundenen CO2-Emissionen über ihren Lebenszyklus hinweg ermittelt und in Genehmigungsverfahren als alternativer Nachweis zum effektiven Erreichen der Klimaschutzziele zugelassen werden.

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